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Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung

Wer seinen Namen ändern möchte, muss im Landkreis Starnberg genau wissen, welche Behörde zuständig ist und welche Gründe zählen.

Wer seinen Namen ändern will, muss in Deutschland meistens einen guten Grund vorweisen. Im Landkreis Starnberg (Oberbayern) gibt es dafür zwei verschiedene Wege, je nachdem, warum die Änderung passieren soll.

Der erste Weg ist das bürgerliche Recht. Das betrifft klassische Fälle wie eine Hochzeit, eine Scheidung oder die Geburt eines Kindes. In diesen Situationen ist nicht das Landratsamt zuständig, sondern das Standesamt am Wohnort. Dort kann man zum Beispiel regeln, wie der Name nach der Ehe geführt wird oder wie ein Kind heißen soll.

Schwieriger wird es bei der öffentlich-rechtlichen Namensänderung. Hier kann man seinen Namen nicht einfach ändern, weil er einem nicht mehr gefällt. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen. Das Landratsamt Starnberg nennt als Beispiele Namen, die lächerlich klingen, extrem kompliziert zu schreiben sind oder bei denen es Probleme mit der Aussprache gibt. Auch Namen mit fremdsprachigem Ursprung können kurz nach der Einbürgerung geändert werden.

Wer diesen Weg geht, muss mit Kosten rechnen. Die Gebühr für die Änderung des Familiennamens kann bis zu 1500 Euro kosten. Bei einer Änderung des Vornamens liegt die Höchstgrenze bei 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen Kosten in Höhe von einem Zehntel bis zu drei Vierteln der Gebühr an.

Für den Antrag beim Landratsamt benötigt man verschiedene Unterlagen. Dazu gehören der Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Urkunden zum Namen und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wer psychisch unter seinem Namen leidet, muss ein ärztliches Attest oder ein Gutachten vorlegen.

Ansprechpartnerin für diese Anträge im Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 ist Frau Plötz. Besuche im Zimmer OG.153 sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Sprechzeiten variieren: Montag und Dienstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 14 Uhr sowie Donnerstag von 8 bis 18 Uhr. Telefonisch ist sie unter 08151 148-77926 erreichbar.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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