Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung
Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern) seinen Namen ändern will, muss zuerst prüfen, aus welchem Grund das passieren soll. Es gibt nämlich zwei verschiedene Wege: den bürgerlichen Weg und den öffentlich-rechtlichen Weg.
Die meisten Änderungen laufen über das bürgerliche Recht. Das betrifft zum Beispiel die Geburt eines Kindes, eine Hochzeit, eine Scheidung oder eine Adoption. In all diesen Fällen ist das Standesamt am Wohnort der richtige Ansprechpartner. Dort kann man auch Dinge regeln, wie zum Beispiel den Geburtsnamen an den Ehenamen anzuhängen oder nach einer Trennung wieder den alten Namen anzunehmen.
Schwieriger wird es, wenn man den Namen einfach so ändern möchte, ohne dass ein familiäres Ereignis vorliegt. Das nennt sich öffentlich-rechtliche Namensänderung. Hier ist das Landratsamt Starnberg zuständig. Man kann seinen Namen aber nicht einfach aus Lust und Laune wählen. Es braucht einen sogenannten wichtigen Grund.
Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn der Name lächerlich klingt oder anstößig ist. Auch extrem lange Namen, die man kaum aussprechen kann, oder Namen, die nach einer Einbürgerung innerhalb eines Jahres geändert werden sollen, können Gründe sein. Wer nur seinen Rufnamen ändern will, braucht keinen Antrag, da man sich im Alltag selbst aussuchen kann, welcher der eingetragenen Vornamen benutzt wird.
Die Kosten für solche Anträge sind hoch. Für die Änderung des Familiennamens kann eine Gebühr von bis zu 1500 Euro anfallen. Bei Vornamen liegt die Grenze bei 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, muss man einen Teil der Kosten bezahlen.
Wer einen Antrag beim Landratsamt stellt, muss verschiedene Unterlagen einreichen. Dazu gehören der Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wenn der Name eine psychische Belastung darstellt, ist zudem ein ärztliches Attest oder ein Gutachten nötig.
Ansprechpartnerin im Landratsamt Starnberg ist Frau Plötz im Fachbereich 20 (Kommunalwesen) in der Strandbadstraße 2. Besuche sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Servicezeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr (donnerstags bis 18 Uhr) sowie mittwochs und freitags von 8 bis 14 Uhr. Telefonisch ist sie unter 08151 148-77926 erreichbar.