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Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung

Wer seinen Namen ändern möchte, muss im Landkreis Starnberg genau wissen, welche Behörde zuständig ist. Es gibt einen großen Unterschied zwischen privaten Gründen und rechtlichen Vorgaben.

Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern) seinen Namen ändern will, landet oft bei der falschen Stelle. Es gibt zwei verschiedene Wege, je nachdem, warum die Änderung passieren soll.

Der erste Weg ist das bürgerliche Recht. Das betrifft klassische Fälle wie eine Hochzeit, eine Scheidung, die Geburt eines Kindes oder eine Adoption. In all diesen Fällen ist nicht das Landratsamt zuständig, sondern das Standesamt am Wohnort. Dort lassen sich die Namen bei der Familienangelegenheiten anpassen.

Schwieriger wird es, wenn man den Namen aus anderen Gründen ändern möchte. Das nennt sich öffentlich-rechtliche Namensänderung. Hier ist das Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 zuständig. Aber: Man kann nicht einfach einen Namen wählen, der einem gefällt. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen.

Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel, wenn der Name lächerlich klingt oder anstößig ist. Auch extrem lange Namen, die kaum auszusprechen sind, oder Namen, die nach einer Einbürgerung innerhalb eines Jahres geändert werden sollen, können ein Grund sein. Wer nur seinen Rufnamen ändern will, braucht keinen Antrag, da man rechtlich entscheiden kann, welcher der Vornamen im Alltag genutzt wird.

Die Kosten für diese behördlichen Änderungen sind hoch. Für einen neuen Familiennamen kann es bis zu 1500 Euro kosten, für einen Vornamen bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, muss man einen Teil der Gebühr bezahlen.

Wer einen Antrag stellen will, muss Unterlagen wie den Personalausweis, aktuelle Urkunden und ein Führungszeugnis (ab 14 Jahren) einreichen. Bei psychischen Belastungen durch den Namen sind ärztliche Atteste nötig. Ansprechpartnerin im Landratsamt ist Frau Plötz im Zimmer OG.153. Besuche sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Servicezeiten sind montags, dienstags und donnerstags bis 16 Uhr (donnerstags bis 18 Uhr) sowie mittwochs und freitags bis 14 Uhr.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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