Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung
Wer seinen Namen ändern will, landet oft im Behördendschungel. Im Landkreis Starnberg (Oberbayern) gibt es dabei zwei verschiedene Wege, je nachdem, warum man den Namen wechseln möchte.
Für die meisten Menschen ist das Standesamt am Wohnort die richtige Adresse. Das gilt zum Beispiel bei einer Hochzeit, einer Scheidung oder wenn es um die Namen von Kindern geht. Auch bei der Adoption oder der Feststellung der Abstammung ist das Standesamt zuständig.
Schwieriger wird es, wenn man seinen Namen aus anderen Gründen ändern möchte. In Deutschland kann man sich seinen Namen nämlich nicht einfach aussuchen. Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nur die Ausnahme. Dafür braucht man einen sogenannten wichtigen Grund. Das Landratsamt Starnberg prüft dann, ob dieser Grund ausreicht.
Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn der Name lächerlich klingt oder anstößig ist. Auch extrem lange Namen, die kaum auszusprechen sind, oder Namen, die nach einer Einbürgerung Probleme machen, können ein Grund für eine Änderung sein. Wer nur seinen Rufnamen ändern will, braucht keinen Antrag, da man sich im Alltag aussuchen kann, welcher der eingetragenen Vornamen genutzt wird.
Die Kosten für solche Änderungen sind hoch. Für einen neuen Familiennamen kann es bis zu 1500 Euro kosten, für einen neuen Vornamen bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen Gebühren an.
Wer einen Antrag stellt, muss Dokumente wie den Personalausweis, aktuelle Urkunden und ein Führungszeugnis vorlegen. Bei psychischen Belastungen durch den Namen sind ärztliche Atteste nötig. Die Ansprechpartnerin im Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 ist Frau Plötz. Besuche sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Servicezeiten variieren: Montags, dienstags und donnerstags ist das Amt länger besetzt, mittwochs und freitags bereits ab 14 Uhr geschlossen.