Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung
Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern) seinen Namen ändern will, muss zuerst prüfen, warum das passieren soll. Es gibt zwei verschiedene Wege: die Änderung nach bürgerlichem Recht und die öffentlich-rechtliche Namensänderung.
Die meisten Fälle erledigen sich über das bürgerliche Recht. Das betrifft zum Beispiel die Hochzeit, die Geburt eines Kindes, eine Scheidung oder eine Adoption. In all diesen Fällen ist nicht das Landratsamt, sondern das Standesamt am Wohnort zuständig. Dort lassen sich die Namen bei der familiären Ereignisse anpassen.
Schwieriger wird es, wenn man den Namen einfach so ändern möchte. In Deutschland gibt es keine völlige Namensfreiheit. Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nur die absolute Ausnahme. Man braucht einen sogenannten wichtigen Grund. Das kann zum Beispiel sein, wenn der Name lächerlich klingt, extrem schwer auszusprechen ist oder wenn es sich um einen sehr häufigen Sammelnamen wie Müller oder Schmidt handelt. Auch nach einer Einbürgerung kann man innerhalb eines Jahres den Namen anpassen.
Für diese speziellen Anträge ist das Landratsamt Starnberg zuständig. Die Ansprechpartnerin ist Frau Plötz im Fachbereich 20 (Kommunalwesen) in der Strandbadstraße 2 in Starnberg. Wer dort vorbeikommen möchte, muss vorher einen Termin vereinbaren. Die Servicezeiten sind von Montag bis Freitag, wobei die Zeiten variieren: Montag und Dienstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 14 Uhr und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr.
Die Kosten für eine solche Änderung sind hoch. Für einen neuen Familiennamen kann es bis zu 1500 Euro kosten, für einen Vornamen bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen Gebühren an.
Wer einen Antrag stellt, muss verschiedene Unterlagen einreichen. Dazu gehören der Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wenn der aktuelle Name eine seelische Belastung darstellt, sind ärztliche Atteste oder psychologische Gutachten nötig.