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Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung

Wer seinen Namen ändern möchte, muss im Landkreis Starnberg wissen, welche Behörde zuständig ist und welche Kosten auf ihn zukommen.

Nicht jeder kann einfach so seinen Namen ändern. Im Landkreis Starnberg (Oberbayern) gibt es dafür zwei verschiedene Wege, je nachdem, warum jemand einen neuen Namen möchte.

Wenn es um klassische Dinge wie eine Hochzeit, eine Scheidung oder die Geburt eines Kindes geht, ist das Standesamt am Wohnort die richtige Adresse. Dort werden die Namensänderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Schwieriger wird es, wenn man seinen Namen aus anderen Gründen ändern will. Das nennt sich öffentlich-rechtliche Namensänderung. Hierfür ist das Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 zuständig. Man kann den Namen aber nicht einfach aus Lust am neuen Design ändern. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen. Das kann zum Beispiel sein, wenn der Name lächerlich klingt, extrem schwer auszusprechen ist oder wenn man nach einer Einbürgerung den Namen anpassen möchte.

Wer diesen Weg geht, muss mit Kosten rechnen. Für die Änderung des Familiennamens kann es bis zu 1500 Euro kosten, für einen Vornamen bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen Gebühren an.

Wer einen Antrag stellt, muss einige Unterlagen einreichen. Dazu gehören der Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Urkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wenn psychische Belastungen durch den Namen vorliegen, ist zudem ein ärztliches Attest oder ein Gutachten nötig.

Für Fragen zur öffentlich-rechtlichen Änderung ist im Landratsamt Frau Plötz im Zimmer OG.153 die Ansprechpartnerin. Sie ist unter der Telefonnummer 08151 148-77926 erreichbar. Besuche sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Sprechzeiten variieren: Montag und Dienstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 14 Uhr und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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