Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung
Wer seinen Namen ändern will, kommt in Bayern nicht ohne Weiteres ans Ziel. In Deutschland kann man seinen Vor- oder Familiennamen nicht einfach so wählen. Es gibt zwei verschiedene Wege, je nachdem, warum man den Namen ändern möchte.
Der erste Weg führt über das bürgerliche Recht. Das betrifft alle Fälle, die mit der Familie zu tun haben. Wenn jemand heiratet, sich scheiden lässt, ein Kind bekommt oder adoptiert, ändern sich oft die Namen. In diesen Fällen ist das Standesamt am Wohnort zuständig. Dort kann man zum Beispiel erklären, wie man den Namen in der Ehe führen möchte oder einen früheren Namen nach einer Trennung wieder annehmen.
Der zweite Weg ist die öffentlich-rechtliche Namensänderung. Diese ist viel schwieriger und nur die Ausnahme. Man braucht einen sogenannten „wichtigen Grund“. Das Landratsamt Starnberg (Oberbayern) prüft genau, ob dieser Grund vorliegt. Typische Beispiele sind Namen, die lächerlich klingen oder anstößig sind. Auch sehr komplizierte Namen, die kaum auszusprechen sind, oder Namen von Einbürgerern können ein Grund sein. Wer nur einen Rufnamen ändern will, hat jedoch keine Chance, da Rufnamen rechtlich nicht existieren.
Für die Bewohner im Landkreis Starnberg ist das Landratsamt die richtige Adresse für diese speziellen Anträge. Die zuständige Ansprechpartnerin ist Frau Plötz im Fachbereich 20 Kommunalwesen in der Strandbadstraße 2 in Starnberg. Besuche im Zimmer OG.153 sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Öffnungszeiten variieren: Montag, Dienstag und Donnerstag bis 16 Uhr bzw. 18 Uhr, Mittwoch und Freitag nur bis 14 Uhr.
Ein solcher Antrag ist nicht kostenlos. Eine Änderung des Familiennamens kann bis zu 1500 Euro kosten, eine Änderung des Vornamens bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen Gebühren an.
Wer einen Antrag stellen will, benötigt verschiedene Unterlagen: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wer psychische Probleme wegen seines Namens hat, muss ein ärztliches Attest oder ein Gutachten vorlegen. Vorab kann ein Online-Formular für eine Anfrage genutzt werden.