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Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung

Wer seinen Namen ändern möchte, muss im Landkreis Starnberg genau wissen, an welche Stelle er sich wenden muss. Es gibt einen großen Unterschied zwischen privaten Gründen und behördlichen Anträgen.

Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern) seinen Namen ändern will, muss zuerst prüfen, warum das passieren soll. Es gibt zwei verschiedene Wege: den privaten Weg über das bürgerliche Recht und den offiziellen Weg über das Namensänderungsgesetz.

Bei klassischen Ereignissen wie einer Hochzeit, einer Scheidung oder der Geburt eines Kindes ist das zuständige Standesamt am Wohnort der richtige Ansprechpartner. Dort werden die Namen bei der Familienangelegenheiten angepasst.

Schwieriger wird es, wenn man den Namen aus anderen Gründen ändern möchte. In Deutschland kann man sich seinen Namen nicht einfach aussuchen. Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nur die Ausnahme und erfordert einen sogenannten wichtigen Grund. Das Landratsamt Starnberg nennt hier als Beispiele Namen, die lächerlich klingen, anstößig sind oder so kompliziert geschrieben werden, dass sie im Alltag echte Probleme bereiten. Auch sehr häufige Sammelnamen wie Müller oder Schmidt können unter bestimmten Umständen ein Grund sein.

Wer einen solchen Antrag stellt, muss mit Kosten rechnen. Für die Änderung des Familiennamens kann eine Gebühr von bis zu 1500 Euro anfallen, bei Vornamen sind es bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, verlangt das Amt einen Teil der Gebühr.

Für die Beantragung werden verschiedene Unterlagen benötigt. Dazu gehören ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wer psychische Belastungen durch den Namen nachweisen kann, sollte ärztliche Atteste oder Gutachten beifügen.

Zuständig für diese offiziellen Anträge ist im Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 die Ansprechpartnerin Frau Plötz (Zimmer OG.153). Erreichbar ist sie unter der Telefonnummer 08151 148-77926. Besuche sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Servicezeiten sind montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 14 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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