Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung
Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern) seinen Namen ändern will, muss zuerst prüfen, warum das passieren soll. Es gibt zwei verschiedene Wege: den bürgerlichen Weg und den öffentlich-rechtlichen Weg.
Wenn es um Dinge wie eine Hochzeit, eine Scheidung, die Geburt eines Kindes oder eine Adoption geht, ist das zuständige Standesamt am Wohnort der richtige Ansprechpartner. Dort werden die Erklärungen zur Namensführung erledigt.
Anders sieht es aus, wenn jemand seinen Namen aus anderen Gründen ändern möchte. Das ist deutlich schwieriger, da man in Deutschland keine freie Namenswahl hat. In diesem Fall ist das Landratsamt Starnberg zuständig. Eine Änderung ist hier nur möglich, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt. Das kann zum Beispiel sein, wenn der Name lächerlich klingt, extrem schwer zu schreiben ist oder wenn es sich um einen sehr häufigen Sammelnamen wie „Müller“ handelt.
Wer diesen Weg geht, muss mit Kosten rechnen. Die Gebühr für eine Änderung des Familiennamens kann bis zu 1500 Euro kosten, bei einem Vornamen sind es bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen trotzdem Kosten an (zwischen einem Zehntel und drei Vierteln der Gebühr).
Für den Antrag beim Landratsamt werden verschiedene Unterlagen benötigt. Dazu gehören ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wer psychisch unter seinem Namen leidet, sollte ein ärztliches Attest oder ein Gutachten beilegen.
Ansprechpartnerin im Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 ist Frau Plötz im Fachbereich 20 (Zimmer OG.153). Besuche sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Servicezeiten sind von Montag bis Dienstag sowie Donnerstag von 8 bis 16 Uhr (Donnerstag bis 18 Uhr) und Mittwoch sowie Freitag von 8 bis 14 Uhr. Telefonisch ist sie unter 08151 148-77926 erreichbar.