Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung
Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern) seinen Namen ändern will, muss zuerst prüfen, warum er das tun möchte. Es gibt zwei verschiedene Wege: den bürgerlichen Weg und die öffentlich-rechtliche Änderung.
Die meisten Änderungen passieren durch Ereignisse im Leben, wie eine Hochzeit, eine Scheidung oder die Geburt eines Kindes. In diesen Fällen ist nicht das Landratsamt zuständig, sondern das Standesamt am Wohnort. Dort regelt man zum Beispiel, wie der Name nach der Ehe weitergeführt wird oder wie ein Kind heißt.
Schwieriger wird es, wenn man seinen Namen einfach so ändern möchte. In Deutschland kann man sich seinen Namen nicht frei aussuchen. Eine Änderung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das Landratsamt Starnberg prüft solche Anträge. Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel, wenn der Name lächerlich klingt, extrem schwer auszusprechen ist oder wenn es sich um einen sehr häufigen Sammelnamen wie Müller oder Schmidt handelt.
Wer einen solchen Antrag stellt, muss mit Kosten rechnen. Eine Änderung des Familiennamens kann bis zu 1500 Euro kosten, eine Änderung des Vornamens bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen Gebühren an.
Für den Antrag benötigt man einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Urkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wer psychisch unter seinem Namen leidet, sollte ein ärztliches Attest beilegen.
Ansprechpartnerin für die öffentlich-rechtlichen Änderungen im Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 ist Frau Plötz (Zimmer OG.153). Besuche sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Servicezeiten sind von Montag bis Dienstag sowie Donnerstag bis 18 Uhr (bzw. 16 Uhr), Mittwoch und Freitag bis 14 Uhr. Telefonisch ist sie unter 08151 148-77926 erreichbar.