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Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung

Wer seinen Namen ändern möchte, muss im Landkreis Starnberg genau wissen, an welche Stelle er sich wenden muss. Es gibt einen großen Unterschied zwischen bürgerlichen und öffentlich-rechtlichen Änderungen.

Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern) seinen Namen ändern möchte, steht oft vor einem bürokratischen Dschungel. Grundsätzlich gilt in Deutschland: Man kann seinen Namen nicht einfach so ändern, nur weil man ihn nicht mehr mag. Es gibt zwei verschiedene Wege, je nachdem, was der Grund für den Wechsel ist.

Der erste Weg ist das bürgerliche Recht. Das betrifft alle klassischen Fälle wie eine Hochzeit, eine Scheidung, die Geburt eines Kindes oder eine Adoption. In diesen Fällen ist nicht das Landratsamt zuständig, sondern das Standesamt am Wohnort. Dort lassen sich zum Beispiel Erklärungen zur Namensführung in der Ehe abgeben oder Namen für Kinder regeln.

Schwieriger wird es bei der öffentlich-rechtlichen Namensänderung. Diese ist nur die absolute Ausnahme. Man braucht einen sogenannten wichtigen Grund, um den Vor- oder Familiennamen zu ändern. Das Landratsamt Starnberg nennt hier als Beispiele Namen, die lächerlich klingen, anstößig sind oder so kompliziert geschrieben werden, dass sie im Alltag zu echten Problemen führen. Auch nach einer Einbürgerung kann innerhalb eines Jahres ein Antrag gestellt werden.

Wer diesen Weg geht, muss tief in die Tasche greifen. Die Gebühren für eine Änderung des Familiennamens können bis zu 1500 Euro kosten, bei Vornamen sind es bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, wird ein Teil der Kosten fällig.

Für den Antrag im Landratsamt werden verschiedene Unterlagen benötigt. Dazu gehören ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wer psychische Belastungen durch den Namen nachweisen kann, muss ärztliche Atteste oder Gutachten beilegen.

Zuständig für die öffentlich-rechtlichen Änderungen ist im Landratsamt Starnberg Frau Plötz im Fachbereich 20 (Kommunalwesen) in der Strandbadstraße 2. Besuche sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Servicezeiten sind von Montag bis Dienstag sowie Donnerstag von 8 bis 16 Uhr (Donnerstag bis 18 Uhr) und Mittwoch sowie Freitag von 8 bis 14 Uhr. Telefonisch ist sie unter 08151 148-77926 erreichbar.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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