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Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung

Wer seinen Namen ändern will, muss im Landkreis Starnberg genau wissen, welche Behörde zuständig ist und welche Gründe zählen.

Nicht jeder kann einfach so seinen Namen ändern. Im Landkreis Starnberg (Oberbayern) gibt es dafür zwei verschiedene Wege, je nachdem, warum man den Namen wechseln möchte.

Der erste Weg führt über das Standesamt am Wohnort. Das ist der Fall, wenn es um klassische Dinge wie eine Hochzeit, eine Scheidung oder die Geburt eines Kindes geht. Auch wenn Eltern die Sorge für ein Kind gemeinsam begründen, ist das Standesamt die richtige Adresse.

Wer seinen Namen aber aus anderen Gründen ändern will, muss zum Landratsamt Starnberg in die Strandbadstraße 2. Das ist die sogenannte öffentlich-rechtliche Namensänderung. Hier ist die Hürde deutlich höher: Man braucht einen sogenannten wichtigen Grund. Das Gesetz lässt hier wenig Spielraum.

Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn der Name lächerlich klingt oder anstößig ist. Auch extrem lange Namen, die kaum auszusprechen sind, oder Namen, die nach einer Einbürgerung innerhalb eines Jahres angepasst werden sollen, können ein Grund sein. Wer psychisch unter seinem Namen leidet, muss dies durch ärztliche Atteste oder Gutachten belegen.

Die Kosten für diesen Behördengang sind hoch. Für die Änderung eines Familiennamens kann es bis zu 1500 Euro kosten, für einen Vornamen bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen Gebühren an.

Wer es versuchen will, muss verschiedene Unterlagen einreichen. Dazu gehören der Personalausweis, aktuelle Urkunden und für alle ab 14 Jahren ein Führungszeugnis.

Zuständig im Landratsamt ist Frau Plötz im Fachbereich Kommunalwesen (Zimmer OG.153). Wer dort vorbeikommen möchte, muss vorher einen Termin vereinbaren. Die Sprechzeiten sind unterschiedlich: Montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 14 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr. Unter der Telefonnummer 08151 148-77926 lassen sich weitere Fragen klären.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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