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Landkreis Ravensburg lockert Regeln wegen großer Trockenheit

Landwirte im Landkreis Ravensburg dürfen wegen des Futtermangels nun Ausnahmen nutzen. Das Land hilft mit Geld und neuen Regeln gegen die Trockenheit.

Die Landwirtschaft im Landkreis Ravensburg (Baden-Württemberg) leidet massiv unter der anhaltenden Trockenheit. Weil das Futter für die Tiere knapp wird, gibt es jetzt wichtige Erleichterungen für die Betriebe.

Wer die FAKT-Maßnahme E1.2 nutzt, darf auf seinen Flächen nun eine Futtermischung statt der normalen Begrünung aussäen. Das gewachsene Futter darf selbst genutzt oder an andere abgegeben werden. Dafür gibt es im Jahr 2026 allerdings keine Zahlungen mehr. Wer das so machen will, muss den FAKT-Code 41 in der FIONA-Software entfernen und einen Fall höherer Gewalt melden. Das muss innerhalb von 15 Werktagen passieren, damit man keine alten Zahlungen aus den Vorjahren zurückgeben muss.

Auch für Öko-Betriebe gibt es eine Ausnahme: Da der Katastrophenfall ausgerufen wurde, dürfen sie konventionelles Futter zukaufen. Dafür ist jedoch ein Antrag bei der Öko-Kontrolle nötig. Zudem können stillgelegte Flächen jederzeit wieder genutzt werden, um Futter zu gewinnen. Bei Flächen mit der Ökoregelung 1a ist ab dem 1. September Beweidung oder Schnittnutzung erlaubt.

Das Ministerium für Ländlichen Raum unterstützt die Landwirte zusätzlich mit einem Hilfspaket. Es gibt Zuschüsse für den Futterzukauf und eine Unterstützung bei den Transportkosten. Außerdem ist eine Düngebeihilfe geplant, die bis zum 28. Februar 2027 ausgezahlt werden soll.

Neben der Trockenheit gibt es weitere Meldungen für die Landwirte in der Region. So wurde eine Schonzeitverkürzung für Saat- und Rabenkrähen beschlossen, weil die Vögel zu viele Schäden an Saatgut und Pflanzen anrichten. Zudem gibt es eine Allgemeinverfügung zur Gülleausbringung, die unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen von der bodennahen Technik erlaubt, etwa bei kleinen Betrieben unter 15 Hektar oder an Hangflächen.

Zusätzlich warnt die Behörde vor dem Orthobunyavirus, das seit Juli 2026 zu fieberhaften Erkrankungen in Rinderherden führt.

Quelle: Landkreis Ravensburg – zur Originalmeldung

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