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Landkreis Prignitz führt neue Handwerker-Parkausweise ein

Ab dem 1. August wird das Parken für Handwerksbetriebe im Landkreis Prignitz einfacher. Es gibt neue Formulare und modernisierte Ausweise.

Für Handwerker im Landkreis Prignitz (Brandenburg) wird der Alltag im Straßenverkehr ab dem 1. August 2026 leichter. Die Verwaltung hat die sogenannte Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung modernisiert. Das bedeutet konkret: Es gibt neue Antragsformulare, Bescheide und die dazugehörigen Parkausweise.

Die Neuerung basiert auf neuen Leitlinien des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom November 2025. Bisher war die Rechtslage oft unklar, was die Beantragung kompliziert machte. Nun orientiert sich der Landkreis an den Beispielen aus Oberhavel und Ostprignitz-Ruppin, um das Verfahren zu vereinfachen.

Die Ausweise sind vor allem für Betriebe gedacht, die Werkstattwagen, Servicefahrzeuge oder LKWs mit sperrigen Gütern nutzen. Wer den Ausweis hat, darf in Zonen mit eingeschränktem Halteverbot oder auf Bewohnerparkplätzen stehen. Auch auf Kurzzeitparkplätzen darf die maximale Zeit überschritten werden, ohne dass eine Parkscheibe im Fenster liegen muss. Ganz verboten bleibt das Parken jedoch dort, wo ein absolutes Halteverbot gilt. Zudem dürfen nur Betriebsfahrzeuge angemeldet werden, keine privaten Autos der Mitarbeiter.

Die Kosten für die Genehmigung liegen bei 12,50 Euro pro Monat für das erste Fahrzeug. Für jedes weitere Auto im Betrieb kostet es 6,25 Euro im Monat. Die Genehmigung kann für maximal ein Jahr beantragt werden.

Wer einen Ausweis will, muss folgende Unterlagen einreichen: die Gewerbeanmeldung, den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1), das Antragsformular und den Personalausweis. Die Behörde kann verlangen, dass die Fahrzeuge vor Ort vorgeführt werden. Das gilt besonders für Werkstatt- und Servicewagen.

Handwerker sollten nicht zu spät mit dem Antrag warten. Da die Straßenbaulastträger in das Verfahren eingebunden werden müssen, dauert die Bearbeitung eine Weile. Eine sofortige Ausstellung vor Ort ist nicht möglich.

Die Formulare sind online auf der Webseite des Landkreises Prignitz unter dem Punkt „Ausnahmegenehmigung (StVO) – Parkerleichterungen für Handwerker/Handwerksbetriebe“ zu finden. Bei Fragen ist die Verwaltung in Perleberg unter der Telefonnummer 03876 713-0 erreichbar.

Quelle: Landkreis Prignitz – zur Originalmeldung

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