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Landkreis Neumarkt: Ältere EU-Führerscheine müssen umgetauscht werden

Wer einen EU-Kartenführerschein aus den Jahren 1999 bis 2013 besitzt, muss diesen ersetzen lassen. Die Fristen hängen vom Ausstellungsdatum ab.

Im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz (Bayern) müssen viele Autofahrer ihre Führerscheine austauschen. Es geht um die älteren EU-Kartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Diese Dokumente sind nicht mehr aktuell und müssen gegen ein neues Modell getauscht werden.

Damit es beim Amt nicht zu voll wird, gibt es einen Zeitplan. Wer zuerst seinen Führerschein bekommen hat, muss ihn auch zuerst abgeben. Entscheidend ist dabei nicht das Alter des Fahrers, sondern das Datum in Feld 4a auf dem Dokument.

Die Fristen sind klar geregelt: Wer einen Schein aus den Jahren 1999 bis 2001 hat, muss den Umtausch bis Januar 2026 erledigen. Für die Jahre 2002 bis 2004 gilt die Frist bis Januar 2027. Dokumente aus den Jahren 2005 bis 2007 müssen bis Januar 2028 getauscht werden. Für das Jahr 2008 ist der Januar 2029 der Stichtag, für 2009 der Januar 2030 und für 2010 der Januar 2031. Wer seinen Schein 2011 erhalten hat, hat Zeit bis Januar 2032. Für alle Scheine vom Jahr 2012 bis zum 18. Januar 2013 läuft die Frist bis Januar 2033.

Die Betroffenen sollen den Antrag rechtzeitig stellen. So lassen sich lange Wartezeiten kurz vor Ablauf der Fristen vermeiden. Der Antrag muss beim Landratsamt Neumarkt eingereicht werden.

Für den Termin müssen die Fahrer ein biometrisches Passbild, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und den alten Führerschein mitbringen. Wer nicht noch einmal zum Amt fahren möchte, kann sich den neuen Führerschein direkt nach Hause schicken lassen.

Quelle: Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz – zur Originalmeldung

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