Landkreis Miltenberg: Wasserentnahme aus Bächen bleibt verboten
Wer in Eschau (Landkreis Miltenberg, Bayern) oder Umgebung seinen Garten mit Wasser aus dem nächsten Bach bewässert, muss vorsichtig sein. Das Landratsamt Miltenberg hat das Verbot zur Wasserentnahme aus den Gewässern II. und III. Ordnung verlängert. Das bedeutet, dass man bis zum 30. September 2026 kein Wasser aus diesen Bächen und kleinen Flüssen schöpfen darf.
Eigentlich ist es erlaubt, mit Eimern oder Gießkannen Wasser zu holen oder Vieh an den Gewässern zu tränken. Doch genau dieser Gebrauch ist jetzt untersagt. Nur wer eine spezielle Genehmigung vom Landratsamt hat, darf weiterhin Wasser entnehmen. Einzig der Main ist von diesem Verbot nicht betroffen.
Der Grund ist der extrem niedrige Wasserstand. Obwohl es in den letzten zwei bis drei Wochen geregnet hat, sind die Pegel immer noch zu niedrig. An 80 Prozent der Messstellen fließt deutlich weniger Wasser als im Durchschnitt. Die Lage ist sogar schlimmer als im Juli. Durch das wenig Wasser und die hohen Temperaturen sinkt der Sauerstoffgehalt. Das gefährdet vor allem Fische und Pflanzen in den kleinen Gewässern.
Wer sich nicht an das Verbot hält, riskiert eine hohe Strafe. Die Behörden überwachen die Einhaltung. Wer trotzdem Wasser entnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
Die Details zur Anordnung stehen im Amtsblatt des Landkreises unter www.landkreis-miltenberg.de/aktuell/veroeffentlichungen/amtsblatt.html. Wer die Unterlagen persönlich sehen möchte, kann dies beim Landratsamt Miltenberg in der Brückenstraße 2, im Sachgebiet Wasserrecht (Zimmer 161), tun. Vorher sollte man einen Termin vereinbaren. Erreichbar ist die Stelle unter der Telefonnummer 09371/501-289 oder per E-Mail an [email protected].
Quelle: Eschau – zur Originalmeldung