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Landkreis Miltenberg verbietet Wasserentnahme aus Bächen

Wegen extremer Trockenheit darf im Landkreis Miltenberg bis Ende August kein Wasser mehr aus kleinen Gewässern geschöpft werden. Wer trotzdem Eimer oder Gießkannen nutzt, riskiert hohe Bußgelder.

Im Landkreis Miltenberg (Unterfranken) ist es ab sofort verboten, Wasser aus fließenden Gewässern zu entnehmen. Das Landratsamt hat dies mit einer Allgemeinverfügung vom Montag, 17. August, festgelegt. Das Verbot gilt vorerst bis zum 31. August.

Betroffen sind alle Gewässer im Landkreis, außer dem Main. Normalerweise dürfen Anwohner oder Landwirte ohne Genehmigung kleine Mengen Wasser für den Hausgebrauch oder zum Tränken von Vieh entnehmen – etwa mit Eimern oder Gießkannen. Das ist jetzt untersagt. Nur wer eine spezielle Erlaubnis vom Landratsamt hat, darf weiterhin Wasser schöpfen.

Der Grund für die harte Maßnahme ist die extreme Trockenheit. Laut Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg führen fast alle Bäche und kleinen Flüsse nur noch sehr wenig Wasser. An zwei Dritteln der Messstellen ist der Pegel extrem niedrig, manche Abschnitte sind sogar komplett ausgetrocknet. In den letzten drei Monaten hat es kaum geregnet; die Mengen liegen teilweise sogar unter den extremen Trockenjahren 1976 und 2003.

Die Natur leidet massiv unter der Hitze und dem Wassermangel. In den kleinen Gewässern gibt es zu wenig Sauerstoff und das Wasser ist zu warm. Das gefährdet vor allem Fische und Wasserpflanzen.

Die Behörden überwachen das Verbot. Wer trotzdem Wasser entnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann teuer werden: Es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Ob das Verbot verlängert wird, entscheidet das Landratsamt gegen Ende August nach einer neuen Prüfung der Lage. Die vollständige Verfügung kann im Amtsblatt des Landkreises online eingesehen werden. Alternativ ist sie im Sachgebiet Wasserrecht des Landratsamtes in der Brückenstraße 2 in Miltenberg auslegbar. Für einen Termin kann man anrufen unter 09371/501-289 oder eine E-Mail an [email protected] schreiben.

Quelle: Eichenbühl – zur Originalmeldung

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