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Landkreis Marburg-Biedenkopf verbietet Wasserentnahme aus Gewässern

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Wegen der extremen Trockenheit darf im Landkreis Marburg-Biedenkopf ab dem 5. August kein Wasser mehr aus Bächen, Flüssen und Seen entnommen werden.

Im Landkreis Marburg-Biedenkopf (Hessen) ist es ab dem 5. August verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das Verbot gilt für Bäche, Flüsse und Seen. Grund dafür ist die anhaltende Trockenheit. Seit Wochen hat es kaum geregnet, weshalb die Wasserstände massiv gesunken sind.

Der Kreis will damit verhindern, dass die Gewässer komplett austrocknen. Wenn das Wasser zu knapp wird, leiden die Pflanzen und Tiere, die dort leben. Peter Neidel, der Erste Kreisbeigeordnete, erklärte, dass jede Entnahme die Lage verschlimmere. Die Maßnahme gilt so lange, bis sich die Wasserstände wieder erholt haben.

Das Verbot betrifft alle, auch die Besitzer von Grundstücken, die direkt an einem Gewässer liegen. Wer sich nicht an die Regel hält, muss mit einer hohen Strafe rechnen. Die Behörden können ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro verhängen.

Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Wer nur kleine Mengen in Trinkgefäßen für den eigenen Bedarf entnimmt, darf das weiterhin tun. Außerdem gilt das Verbot nicht für Menschen, die eine offizielle Erlaubnis der Wasserbehörden des Kreises oder des Regierungspräsidiums haben.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de/bekanntmachungen abrufbar.

Quelle: Angelburg – zur Originalmeldung

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