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Landkreis Lörrach verbietet Wasserentnahme aus Bächen und Seen

Copyright und Urheber siehe Schönau im Schwarzwald

Wegen extremer Trockenheit darf ab dem 27. Juni kein Wasser mehr aus Gewässern entnommen werden. Wer trotzdem gießt, riskiert hohe Strafen.

Im gesamten Landkreis Lörrach (Baden-Württemberg) ist es ab dem 27. Juni 2026 verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen zu entnehmen. Das Landratsamt hat diese Entscheidung per Allgemeinverfügung festgelegt. Das Verbot gilt vorerst bis zum 30. Juli 2026. Je nachdem, wie das Wetter wird, kann die Sperre verlängert oder auch früher wieder aufgehoben werden.

Das bedeutet konkret: Wer seinen Garten, Sportplätze oder Äcker bewässern will, darf kein Wasser aus den Oberflächengewässern nutzen. Auch das Befüllen von Pools oder Teichen ist untersagt. Eine Ausnahme gibt es nur für den Rhein – dort bleibt die Entnahme erlaubt. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Die Strafen können bis zu 10.000 Euro betragen.

Einige Dinge bleiben erlaubt: Wer Vieh tränken muss, darf das weiterhin tun. Auch die Nutzung von eigenen Grundwasserbrunnen ist nicht eingeschränkt. Wer bereits eine offizielle wasserrechtliche Erlaubnis hat, darf diese weiter nutzen.

Der Grund für das Verbot ist die extreme Trockenheit. In vielen Teilen Baden-Württembergs sind die Wasserstände extrem niedrig. So führt zum Beispiel die Wiese ungewöhnlich wenig Wasser. Weil es im Mai und Juni viel zu wenig geregnet hat, steigen die Wassertemperaturen stark an. Das ist gefährlich für Fische, Pflanzen und andere kleine Lebewesen im Wasser. Zusätzliche Entnahmen würden die Situation für die Natur noch schlimmer machen.

Die Behörden weisen darauf hin, dass solche Trockenperioden durch den Klimawandel häufiger werden. Es regnet unregelmäßiger, und im Winter fehlt oft der Schnee, der im Frühjahr normalerweise die Bäche füllt.

Die vollständige Verfügung ist auf der Homepage des Landkreises zu finden.

Quelle: Schönau im Schwarzwald – zur Originalmeldung

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