Landkreis Lörrach verbietet Wasserentnahme aus Bächen und Seen
Im gesamten Landkreis Lörrach (Baden-Württemberg) ist es ab dem 27. Juni 2026 verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen zu entnehmen. Das Landratsamt hat diese Entscheidung per Allgemeinverfügung festgelegt. Das Verbot gilt vorerst bis zum 30. Juli 2026. Je nachdem, wie das Wetter wird, kann die Frist verlängert oder das Verbot früher aufgehoben werden.
Das bedeutet konkret: Niemand darf mehr Wasser aus den Gewässern pumpen, um Gärten, Sportplätze oder Äcker zu bewässern. Auch das Füllen von Pools und Teichen ist untersagt. Eine Ausnahme gibt es nur für den Rhein, aus dem weiterhin Wasser entnommen werden darf. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Nicht betroffen sind Menschen, die bereits eine offizielle wasserrechtliche Erlaubnis haben. Auch das Tränken von Vieh oder die Nutzung von eigenen Grundwasserbrunnen ist weiterhin erlaubt.
Der Grund für das Verbot sind die extrem niedrigen Wasserstände. So führt zum Beispiel die Wiese ungewöhnlich wenig Wasser. Da es im Mai und Juni viel zu wenig geregnet hat, sind die Pegel kritisch gesunken. Gleichzeitig steigen die Temperaturen im Wasser an, was Fische und Pflanzen stark belastet. Zusätzliche Entnahmen würden die Situation für die Natur noch verschlimmern.
Die Behörden weisen darauf hin, dass solche Trockenperioden durch den Klimawandel häufiger werden. Die Details zur Verfügung stehen auf der Homepage des Landkreises zur Verfügung.