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Landkreis Lörrach: Strengeres Wasserverbot bis September

Copyright und Urheber siehe Tunau

Wegen extremer Trockenheit dürfen im gesamten Landkreis Lörrach vorerst keine Oberflächengewässer mehr genutzt werden. Das Verbot wurde verschärft und verlängert.

In Tunau (Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es seit dem 31. Juli 2026 streng verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen zu entnehmen. Das Verbot, das eigentlich schon am 27. Juni begonnen hatte, gilt nun vorerst bis zum 17. September. Nur der Rhein ist von dieser Regelung ausgenommen.

Die Regeln sind jetzt deutlich härter: Wer bisher eine offizielle Erlaubnis hatte, Wasser zu entnehmen, darf dies nun ebenfalls nicht mehr tun. Es ist verboten, Gärten, Sportplätze oder Äcker zu bewässern. Auch Pools und Teiche dürfen nicht mehr mit Wasser aus den Gewässern gefüllt werden. Einzig das Tränken von Vieh ist weiterhin erlaubt, sofern keine speziellen Niedrigwasser-Regeln dagegen sprechen.

Zusätzlich gibt es eine neue Regelung für den Schutz der Natur: Menschen sowie Hunde und Nutztiere dürfen die Bäche und Flüsse nicht mehr betreten.

Der Grund für die harten Maßnahmen ist die extreme Trockenheit. Die Pegelstände in den Gewässern sind massiv gesunken, teilweise unter die bisherigen Tiefstwerte. Da es im Juni und Juli kaum geregnet hat und die Temperaturen hoch bleiben, leiden Fische und Wasserpflanzen unter dem Hitzestress. Die Behörden wollen verhindern, dass die Ökosysteme komplett zusammenbrechen.

Wer sich nicht an das Verbot hält, riskiert eine hohe Strafe. Das Landratsamt Lörrach droht mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro. Je nachdem, wie das Wetter in den nächsten Wochen wird, kann das Verbot entweder früher aufgehoben oder noch einmal verlängert werden.

Die vollständige Bekanntmachung kann unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Quelle: Tunau – zur Originalmeldung

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