Landkreis Limburg-Weilburg verbietet Wasserentnahme aus Gewässern
Im Landkreis Limburg-Weilburg (Hessen) ist es ab dem 21. Juli 2026 verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Das Verbot betrifft alle Bäche, Flüsse und Seen im gesamten Kreisgebiet. Auch wer ein Grundstück direkt an einem Gewässer besitzt oder dieses nutzt, darf kein Wasser mehr entnehmen.
Der Grund für die Entscheidung ist die anhaltende Trockenheit. In den letzten Wochen und Monaten hat es viel zu wenig geregnet. Die Wasserstände sind deshalb extrem niedrig gesunken. Einige Bäche im Landkreis sind sogar schon komplett ausgetrocknet. Die Behörden befürchten, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird, wenn jetzt noch mehr Wasser entnommen wird.
Das Verbot gilt bis auf Weiteres, spätestens jedoch bis zum 15. November 2026. Die untere Wasserbehörde kann in Ausnahmefällen eine Erlaubnis erteilen. Dafür muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Das gilt dann, wenn es Gründe für das Gemeinwohl gibt oder das Verbot im Einzelfall eine zu große Härte bedeutet.
Wer bereits eine offizielle Erlaubnis oder Bewilligung für die Wassernutzung hat, ist von diesem Verbot nicht betroffen. Sollten diese Rechte eingeschränkt werden, teilt die Behörde dies gesondert mit.
Die Einhaltung der Regeln wird kontrolliert. Wer trotzdem Wasser entnimmt, muss mit hohen Strafen rechnen. Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.
Ein Widerspruch gegen diese Anordnung ist innerhalb eines Monats schriftlich beim Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg möglich.