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Landkreis Landshut: Neue Leitung für Gewässerverband

Der Gewässer-Unterhaltungszweckverband (GUZV) bekommt einen neuen Chef und ein neues Planungsbüro. Trotz einiger Austritte geht die Arbeit an den Bächen weiter.

In Niederaichbach (Landkreis Landshut, Bayern) fand vor kurzem die jährliche Versammlung des Gewässer-Unterhaltungszweckverbandes statt. Dabei wurde geklärt, wie es mit der Pflege der Bäche in der Region weitergeht. Zuvor gab es Unsicherheiten, weil sich das zuständige Planungsbüro Helmut Dietlmeier aus Pfeffenhausen aufgelöst hatte.

Nun gibt es eine Lösung: Der Verbandsvorsitzende Josef Klaus konnte mitteilen, dass ein neues Ingenieurbüro die fachliche Arbeit übernimmt. Außerdem gibt es einen Wechsel in der Führung. Claus-Dieter Weindl scheidet als Geschäftsführer aus. Da Josef Klaus nicht mehr Bürgermeister von Niederaichbach ist, übernimmt er die Geschäftsführung nun selbst.

Nicht alle Gemeinden bleiben jedoch dabei. Insgesamt verlassen 19 Mitglieder den Verband: vier aus dem Landkreis Landshut, zwölf aus dem Landkreis Kelheim und drei aus dem Landkreis Dingolfing-Landau. Ab dem Jahr 2027 kümmern sich diese Orte wieder selbst um ihre Gewässer oder arbeiten mit regionalen Landschaftspflegeverbänden zusammen.

Für die restlichen Gemeinden hat der Verband Vorteile. Sie bündeln ihre Aufgaben und schreiben Aufträge gemeinsam aus. So erreichen sie höhere Summen und können leichter staatliche Fördermittel bekommen, was für kleine Gemeinden allein oft zu schwierig wäre.

Der Verband ist für die sogenannten Gewässer 3. Ordnung zuständig. Das sind vor allem die kleinen Bäche und Wasseradern zwischen den großen Flüssen. Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, diese Naturräume zu pflegen. Gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut werden nun die nächsten Maßnahmen geplant. Dabei sollen sowohl die Natur als auch die Kosten im Blick behalten werden.

Finanziell steht der Verband stabil da. Für das aktuelle Jahr ist ein Haushaltsplan festgelegt. Dieser umfasst 423.800 Euro für die Verwaltung und 384.000 Euro für das Vermögen.

Quelle: Landkreis Landshut – zur Originalmeldung

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