Landkreis Hersfeld-Rotenburg rät zum Miteinander mit Wespen und Hornissen
In Bad Hersfeld (Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen) wurde Anfang August im Stadtteil Asbach ein wachsendes Hornissennest entdeckt. Solche Funde sorgen oft für Unruhe. Wegen der hohen Temperaturen in diesem Sommer melden sich immer mehr Menschen beim Landkreis, weil sie Wespen- oder Hornissennester an ihren Häusern haben.
Die Untere Naturschutzbehörde betont jedoch, dass diese Insekten keine Schädlinge sind. Im Gegenteil: Sie sind nützlich. Martina Schäfer, die Leiterin der Behörde, erklärt, dass Wespen und Hornissen riesige Mengen an Fliegen, Mücken, Bremsen und Blattläusen fressen. Ein einziges Hornissenvolk kann über den Sommer mehrere Kilo Insekten in sein Nest schleppen. Das hilft dabei, das ökologische Gleichgewicht zu halten, was am Ende auch den Menschen nützt.
Die meisten Nester machen eigentlich keine Probleme. Die Tiere greifen normalerweise nur an, wenn sie sich bedroht fühlen. Wer also genug Abstand hält, keine hektischen Bewegungen macht und die Tiere nicht anpustet, kann meistens problemlos mit ihnen zusammenleben. Zudem löst sich das Problem im Spätsommer von selbst: Die Arbeiterinnen sterben ab, und nur die jungen Königinnen überwintern an geschützten Orten. Das alte Nest wird im nächsten Jahr nicht mehr benutzt und verfällt einfach.
Wer gar kein Nest am Haus haben möchte, sollte vorbeugen. Die Behörde empfiehlt, mögliche Einfluglöcher schon im Frühjahr zu prüfen und zu verschließen. Dazu gehören Rollladenkästen, Dachöffnungen, Fassadenfugen oder Hohlräume. Auch Insektenschutzgitter an Lüftungen helfen. So müssen später keine Nester gewaltsam entfernt werden.
Das ist auch rechtlich wichtig: Alle heimischen Wespen und Hornissen sind geschützt. Hornissen haben sogar einen besonderen gesetzlichen Schutz. Wer ein Nest mutwillig zerstört, macht sich strafbar. Eine Entfernung ist nur erlaubt, wenn eine echte Gefahr besteht und es keine andere Lösung gibt. In solchen Fällen muss man zuerst die Naturschutzbehörde oder bei akuter Gefahr einen Kammerjäger rufen. Für Hornissen ist zudem eine offizielle Befreiung vom Artenschutz nötig.
Wer Fragen hat oder Hilfe braucht, kann die Untere Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer 06621 87-2203 erreichen.