Landkreis Helmstedt klagt vor Staatsgerichtshof gegen Finanzgesetze
Dem Landkreis Helmstedt (Niedersachsen) reicht das Geld nicht mehr. Deshalb wehrt sich der Kreis nun rechtlich gegen das Land Niedersachsen. Es geht konkret um das Gesetz über den Finanzausgleich und das Finanzverteilungsgesetz in der Fassung vom 14. Dezember 2023.
Der Landkreis macht geltend, dass sein Recht auf Selbstverwaltung verletzt wurde. Die Verantwortlichen im Kreis sagen, sie gingen sparsam und wirtschaftlich mit den Mitteln um, aber das Budget sei trotzdem schon lange im Minus. Die Ausgaben für die Aufgaben des Landkreises seien gestiegen, aber es kämen nicht genug Einnahmen an. Wenn sich nichts ändert, wird die Finanzlage laut Landkreis immer schlimmer.
Der Vorwurf gegen den Gesetzgeber ist deutlich: Das Land habe die finanzielle Not der Kommunen nicht im Blick gehabt. Man habe nicht auf die gestiegenen Aufgaben reagiert und keine notwendigen Mittel zugewiesen. Dadurch fehle dem Landkreis die finanzielle Mindestausstattung, die eigentlich verfassungsrechtlich garantiert ist. So könne der Kreis seine Aufgaben nicht mehr frei gestalten.
Die mündliche Verhandlung findet am Dienstag, den 1. September 2026, um 10:00 Uhr statt. Als Ort wurde der Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg in der Herminenstraße 31 festgelegt.
Journalisten, die bei dem Termin dabei sein wollen, müssen sich bis zum 26. August 2026 akkreditieren. Das Gesuch muss per E-Mail an die Geschäftsstelle oder per Fax geschickt werden. Dabei müssen Name, Geburtsdatum, das Medium, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und die Presseausweisnummer angegeben werden. Eine Kopie des Presseausweises soll mitgeschickt werden. Wer zuerst kommt, wird zuerst berücksichtigt. Bei Gleichzeitigkeit entscheidet das Los. Einige Tage nach der Frist informiert der Staatsgerichtshof über die Zusage.
Ob und inwieweit der Landkreis Helmstedt mit seiner Beschwerde Erfolg hat, wird nun im Verfahren vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof geklärt.