Landkreis Fürth: Alte Führerscheine müssen ausgetauscht werden
Die Zeit der alten Papierführerscheine ist vorbei. Eine EU-Richtlinie schreibt vor, dass alle alten Dokumente in moderne, fälschungssichere Scheckkarten umgewandelt werden müssen. Spätestens bis zum 19. Januar 2033 soll dieser Prozess europaweit abgeschlossen sein. Das Ziel ist mehr Sicherheit auf den Straßen, da die neuen Karten moderne Sicherheitsmerkmale haben und überall in Europa von der Polizei oder Autovermietungen anerkannt werden.
Wer noch einen grauen oder rosa Papierführerschein hat, ist bereits zu spät dran, da die Fristen hierfür schon abgelaufen sind. Auch Menschen, deren Scheckkartenführerschein zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ausgestellt wurde, hätten ihr Dokument bereits bis zum 19. Januar 2026 tauschen müssen. Wer das noch nicht erledigt hat, sollte dies zeitnah nachholen. Zwar erlischt die Fahrerlaubnis für Klassen wie PKW oder Motorrad nicht automatisch, aber wer ohne gültiges Dokument fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Für weitere Besitzer gibt es feste Fristen je nach Ausstellungsdatum. Wer vor 1953 geboren wurde, muss den Schein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Für andere gilt ein Zeitplan: Bei Ausstellungsdaten von 2002 bis 2004 ist die Frist der 19. Januar 2027. Von 2005 bis 2007 ist es der 19. Januar 2028. Im Jahr 2008 ausgestellte Scheine müssen bis zum 19. Januar 2029 getauscht werden. Für das Jahr 2009 gilt der 19. Januar 2030, für 2010 der 19. Januar 2031 und für 2011 der 19. Januar 2032. Wer einen Schein vom 1. Januar 2012 bis zum 18. Januar 2013 besitzt, hat Zeit bis zum 19. Januar 2033.
Die neuen Führerscheine sind generell nur noch 15 Jahre lang gültig. Danach müssen sie inklusive neuem Passfoto ersetzt werden. Das gilt auch für alle Scheine, die bereits ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Der Umtausch kann online über einen QR-Code erledigt werden. Alternativ kann man einen Termin im Landratsamt Fürth (Zirndorf, Bayern) vereinbaren. Man benötigt dafür den alten Führerschein, einen gültigen Ausweis und ein aktuelles biometrisches Passfoto. Da sehr viele Anträge eingehen, dauert die Bearbeitung etwa vier bis fünf Monate.
Bei dringenden Fragen kann man eine E-Mail an [email protected] schreiben oder die Telefonsprechstunde unter 0911 9773-3030 nutzen. Diese findet montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr sowie dienstags von 14 bis 16 Uhr statt. Einzelne Briefe an die Bürger gibt es nicht, da die Verwaltung bereits über die Presse und in den Bürgerämtern informiert hat.