Landkreis Freudenstadt kämpft gegen Borkenkäfer-Welle
Im Landkreis Freudenstadt (Baden-Württemberg) setzen die Borkenkäfer wieder voll zu. Eigentlich war das Frühjahr eher ruhig, doch die extreme Hitze und Trockenheit der letzten Wochen haben die Situation gedreht. Die Käfer vermehren sich jetzt massiv, während die Fichten und Tannen durch den Wassermangel geschwächt sind und sich kaum noch wehren können. Sogar die Buchen reagieren bereits auf den Stress und werfen ihr Laub ab, als wäre es schon Herbst.
Das Landratsamt warnt alle Waldbesitzer, ihre Bestände genau zu prüfen. Besonders gefährdet sind lockere Wälder, die viel Sonne abbekommen, oder Flächen, die schon im letzten Jahr befallen waren. Typische Anzeichen für einen Befall sind Harztröpfchen an der Krone, braunes Bohrmehl am Stamm oder Löcher von Spechten. Auch wenn sich die Kronen schnell verfärben, ist Vorsicht geboten.
Wer befallene Bäume findet, muss schnell handeln. Die Bäume müssen gefällt und sofort aus dem Wald transportiert werden, bevor die Käfer wieder ausfliegen und den nächsten Baum angreifen. Wer das Holz nicht abtransportieren kann, muss die Stämme entrinden oder die Reste verbrennen oder hacken. Einfach nur Brennholz im Wald zu sägen, bringt nichts – die Käfer überleben das. In diesem Fall muss das Holz mindestens 500 Meter weit weg vom Wald gelagert werden.
Da Käferholz oft in kleinen Mengen an verschiedenen Stellen anfällt, ist die Abfuhr für die Lkw-Fahrer schwierig. Das Landratsamt rät deshalb, dass sich Nachbarn untereinander abstimmen und das Holz gemeinsam bündeln. Bevor gefällt wird, sollen die Besitzer Kontakt zu den Revierleitern aufnehmen. Infos dazu gibt es auf der Homepage des Landratsamtes oder unter der Telefonnummer 07441 920-3001.
Weil manche Besitzer befallene Bäume trotz Aufforderung stehen lassen, hat das Landratsamt nun eine Allgemeinverfügung erlassen. Damit kann das Kreisforstamt die notwendigen Maßnahmen selbst in die Hand nehmen, wenn die Besitzer es nicht tun. Die Kosten für diese sogenannte Ersatzvornahme müssen dann die Waldbesitzer selbst bezahlen. Die Verfügung wurde am 19. August 2026 veröffentlicht.