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Landkreis Freudenstadt hebt Grillverbot im Wald auf

Die Waldbrandgefahr ist gesunken, weshalb die kreisweite Sperrung von Feuer- und Grillstellen wieder aufgehoben wurde.

Im Landkreis Freudenstadt (Baden-Württemberg) dürfen Besucher wieder an den offiziellen Grillstellen Feuer machen. Das Landratsamt hat die entsprechende Sperrung, die seit dem 28. Juli 2026 galt, wieder aufgehoben. Die Wettervorhersage und der Brandgefahrenindex zeigen, dass die Lage aktuell entspannter ist.

Das bedeutet aber nicht, dass überall alles erlaubt ist. An einzelnen Stellen kann es immer noch gefährlich sein, zum Beispiel dort, wo viele vertrocknete Pflanzen oder tote Bäume stehen. In solchen Fällen können die Gemeinden oder die Forstbehörde einzelne Plätze weiterhin sperren. Wer im Wald unterwegs ist, muss auf die Schilder und Absperrbänder achten.

Das Kreisforstamt erinnert an wichtige Regeln: Das Rauchverbot im Wald gilt weiterhin vom 1. März bis zum 31. Oktober. Wer grillen möchte, darf das nur an den ausgewiesenen Platten tun. Eigene Grills oder offene Feuer sind im Wald oder weniger als 100 Meter vom Waldrand entfernt verboten. Wer an einer Grillstelle ist, darf das Feuer niemals allein lassen. Es darf nicht zu groß werden und muss vor dem Gehen komplett gelöscht sein.

Auch das Verbrennen von Reisig und Ästen wegen der Borkenkäferbekämpfung ist nur bei nasser Witterung erlaubt. Wer das tun will, muss dies vorher bei der Gemeinde anmelden.

Sollte es trotzdem brennen, rufen die Behörden zur Vorsicht und schnellen Hilfe auf. Wer ein Feuer entdeckt, soll sofort die 112 anrufen. Wenn es sicher ist, kann man versuchen, kleine Feuer mit Sand, Erde oder grünen Zweigen zu löschen.

Bei einem Notruf sind genaue Infos wichtig: Wo genau brennt es (zum Beispiel bei einem markanten Felsen oder einem großen Baum)? Was brennt und wie groß ist die Fläche? Sind Menschen oder Häuser in Gefahr? Wer ruft an und wo befindet sich die Person gerade? Die Anrufer sollten erreichbar bleiben und wenn möglich auf die Feuerwehr warten, um sie zum Brandort zu führen.

Quelle: Landkreis Freudenstadt – zur Originalmeldung

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