Landkreis Cuxhaven führt Online-Kfz-Zulassung in Stufe 4 ein
Wer im Landkreis Cuxhaven (Niedersachsen) ein Auto anmelden oder abmelden will, muss nicht mehr zwingend zur Zulassungsstelle fahren. Die Verwaltung hat die sogenannte i-Kfz-Zulassung der Stufe 4 gestartet. Damit läuft der gesamte Prozess nun automatisiert über das Internet.
Das Angebot richtet sich nicht mehr nur an Privatpersonen. Auch Firmen und Organisationen können ihre Fahrzeuge jetzt online zulassen. Wer das Portal nutzt, spart Geld, denn die Gebühren für die Online-Vorgänge sind niedriger als beim persönlichen Besuch am Schalter.
Das System bietet einige praktische Vorteile: Man kann Tageszulassungen beantragen oder bestimmte Sonderkennzeichen wählen. Besonders wichtig für viele: Wer den Vorgang online erledigt, bekommt einen vorläufigen Zulassungsnachweis. Mit diesem Dokument darf man sofort losfahren, auch wenn die offiziellen Siegel noch nicht auf dem Kennzeichen kleben. Das gilt für maximal 14 Tage innerhalb Deutschlands. Wichtig ist dabei, dass man den Bescheid innerhalb von 30 Minuten nach der Bearbeitung herunterlädt und ausdruckt, sonst bleibt das Auto bis zur Postlieferung der Unterlagen stehen.
Um den Service zu nutzen, brauchen Privatpersonen einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion (eID) und die passende App auf dem Smartphone. Alternativ funktioniert es über die BundID mit einem ELSTER-Zertifikat. Unternehmen müssen ebenfalls ein ELSTER-Zertifikat für ihr Unternehmenskonto nutzen.
Online möglich sind unter anderem die Anmeldung, Abmeldung, Wiederzulassung sowie Adressänderungen. Auch Elektro- oder Oldtimerkennzeichen lassen sich digital beantragen. Wer neue Schilder braucht, kann diese über das Wunschkennzeichenportal reservieren und dann im Handel kaufen.
Einige Dinge gehen jedoch weiterhin nicht über das Internet. Wer seinen Namen geändert hat oder wenn beim Entsiegeln der Dokumente ein Sicherheitscode beschädigt wurde, muss weiterhin einen Termin in der Zulassungsstelle vereinbaren. Auch die Abmeldung eines Fahrzeugs, das in einem anderen Landkreis zugelassen wurde, muss über das Portal der jeweiligen zuständigen Behörde erfolgen.