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Landkreis Coburg sucht ärztliche Leitung für Rettungsdienst

Ein Mann mit einer Aktentasche in der Hand geht einen Weg entlang. Copyright und Urheber siehe Landkreis Coburg

Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung sucht eine neue ärztliche Leitung in Teilzeit. Zudem gibt es Ausbildungsplätze in der Verwaltung und im Straßenbau.

Im Landkreis Coburg (Oberfranken, Bayern) wird eine wichtige Stelle im Rettungswesen neu besetzt. Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) sucht einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst. Die Stelle ist als Teilzeitjob mit etwa 20 Stunden pro Woche ausgeschrieben und soll am 1. Mai 2027 beginnen.

Der neue Ärztliche Leiter soll dafür sorgen, dass die Qualität der Rettungseinsätze im Bereich Coburg stimmt. Dazu gehört die Zusammenarbeit mit Kliniken, der Polizei und dem Gesundheitsamt. Außerdem geht es darum, medizinische Maßnahmen an Notfallsanitäter zu übertragen und in Fachgremien mitzuarbeiten. Die Bestellung gilt für fünf Jahre.

Wer sich bewerben will, muss ein Medizinstudium und eine Facharztweiterbildung haben, zum Beispiel in der Anästhesiologie, Chirurgie oder Inneren Medizin. Zudem sind mindestens fünf Jahre Erfahrung als Notarzt und die Qualifikation zum Leitenden Notarzt nötig. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 7. August 2026. Unterlagen sollen per E-Mail an [email protected] oder per Post an das Landratsamt in der Lauterer Straße 60 in Coburg geschickt werden.

Neben der Arztstelle bietet der Landkreis auch Ausbildungen an. Es gibt Plätze für Verwaltungsfachangestellte und für Beamte in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen. Wer in den handwerklichen Bereich möchte, kann eine Ausbildung zum Straßenwärter an der Straßenmeisterei machen. Die entsprechenden Ausschreibungen erfolgen jeweils zu bestimmten Zeiten im Jahr, entweder vor oder nach den Sommerferien.

Für Studenten gibt es bezahlte Praktika in den Bereichen Bauingenieurwesen, soziale Arbeit und integrative Gesundheitsförderung. Schülerpraktika sind auf Anfrage ebenfalls möglich, werden aber nicht bezahlt.

Quelle: Landkreis Coburg – zur Originalmeldung

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