Landkreis Coburg sucht ärztliche Leitung für Rettungsdienst
Im Landkreis Coburg (Oberfranken, Bayern) wird eine wichtige Führungsposition im Rettungsdienst frei. Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) sucht zum 1. Mai 2027 einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst. Die Stelle ist als Teilzeitjob ausgeschrieben und umfasst 50 Prozent einer Vollzeitstelle.
Der neue Leiter soll dafür sorgen, dass die Qualität der Rettungseinsätze im Bereich Coburg stimmt und sich stetig verbessert. Dazu gehört die Zusammenarbeit mit den Kliniken, der Polizei, dem Gesundheitsamt und dem Personal der Integrierten Leitstelle. Außerdem berät die Person den Zweckverband fachlich und delegiert bestimmte medizinische Maßnahmen an Notfallsanitäter.
Wer sich bewerben will, muss ein Studium der Humanmedizin und eine Facharztweiterbildung in Anästhesiologie, Chirurgie, Innerer Medizin oder Allgemeinmedizin vorweisen. Wichtig sind zudem mindestens fünf Jahre Erfahrung als Notarzt und die Qualifikation zum Leitenden Notarzt. Die Bestellung gilt für fünf Jahre, eine Verlängerung ist möglich. Die Bezahlung richtet sich nach der Entgeltgruppe Ä 4 Stufe 1 des TV-Ärzte/TdL.
Interessierte müssen in ihrer Bewerbung genau erklären, wie sie die Zeit für den Job aufbringen wollen, etwa durch eine Reduzierung ihrer aktuellen Arbeit. Die Unterlagen müssen bis zum 7. August 2026 eingereicht werden. Geschickt werden kann die Bewerbung per E-Mail an [email protected] oder per Post an das Landratsamt in der Lauterer Straße 60 in Coburg.
Neben der Arztstelle bietet der Landkreis auch Ausbildungen an. Für angehende Verwaltungsfachangestellte erfolgt die Ausschreibung jeweils vor den Sommerferien des Vorjahres. Wer Beamter in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen werden möchte, muss einen bayernweiten Auswahltest machen. Für die Ausbildung zum Straßenwärter erfolgt die Ausschreibung nach den Sommerferien des Vorjahres.
Für Studenten gibt es bezahlte Praktika in den Bereichen Bauingenieurwesen, Soziale Arbeit und integrative Gesundheitsförderung. Schülerpraktika sind auf Anfrage ebenfalls möglich, werden aber nicht bezahlt.