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Landkreis Coburg sucht ärztliche Leitung für Rettungsdienst

Ein Mann mit einer Aktentasche in der Hand geht einen Weg entlang. Copyright und Urheber siehe Landkreis Coburg

Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung sucht eine neue Führungskraft für die medizinische Qualität im Landkreis Coburg.

Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung im Landkreis Coburg (Oberfranken, Bayern) besetzt eine wichtige Stelle. Zum 1. Mai 2027 wird ein Ärztlicher Leiter Rettungsdienst gesucht. Die Stelle ist als Teilzeitjob ausgeschrieben und umfasst etwa 20 Stunden pro Woche.

Der neue Leiter soll dafür sorgen, dass die Rettungsdienste im Bereich Coburg eine hohe Qualität liefern. Dazu gehört die Zusammenarbeit mit Kliniken, der Polizei und dem Gesundheitsamt. Außerdem muss die Person heilkundige Maßnahmen an Notfallsanitäter delegieren und in Fachgremien mitarbeiten.

Die Anforderungen sind hoch: Bewerber müssen ein Studium der Humanmedizin und eine Facharztweiterbildung haben. Passend sind die Bereiche Anästhesie, Chirurgie, Innere Medizin oder Allgemeinmedizin. Zudem sind mindestens fünf Jahre Erfahrung als Notarzt und die Qualifikation zum Leitenden Notarzt nötig. Wer die Stelle will, sollte idealerweise seinen Wohnsitz und Arbeitsplatz im Bereich Coburg haben.

Die Bestellung gilt für fünf Jahre. Bezahlt wird die Stelle nach der Entgeltgruppe Ä 4 Stufe 1 des TV-Ärzte/TdL.

Wer sich bewerben möchte, muss bis zum 7. August 2026 seine Unterlagen einreichen. Dazu gehören ein Anschreiben, ein Lebenslauf und die entsprechenden Urkunden. Die Bewerbung kann per E-Mail an [email protected] oder per Post an das Landratsamt in der Lauterer Straße 60 in Coburg geschickt werden.

Neben dieser Fachkraft bietet der Landkreis auch Ausbildungen an. Gesucht werden Verwaltungsfachangestellte, Beamte für die Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen sowie Straßenwärter. Auch Praktika in der Sozialen Arbeit, der Gesundheitsförderung oder im Bauingenieurwesen sind möglich. Ferienjobs oder Minijobs werden am Landratsamt jedoch grundsätzlich nicht angeboten.

Quelle: Landkreis Coburg – zur Originalmeldung

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