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Kühlungsborn regelt Plakatwerbung für die Landtagswahl

Copyright und Urheber siehe Kühlungsborn

Für die Landtagswahl am 20. September 2026 gibt es in Kühlungsborn strenge Regeln für Wahlplakate. In vielen touristischen Bereichen bleibt die Stadt plakatfrei.

Die Stadt Kühlungsborn (Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern) hat eine neue Verordnung für die Plakatwerbung zur Landtagswahl 2026 veröffentlicht. Ziel ist es, das Stadtbild zu schützen und die touristischen Bereiche für Besucher attraktiv zu halten. Deshalb dürfen in bestimmten Straßen gar keine Wahlplakate aufgehängt werden.

Von der Plakatwerbung komplett befreit bleiben unter anderem die Ostseeallee, die Hafenstraße, die Rudolf-Breitscheid-Straße und die Strandpromenade. Auch der Bürgerweg, der Fischersteig, die Dünenstraße sowie die Linden- und Hermannstraße sind tabu. Auf der Strandstraße ist Werbung nur zwischen der Doberaner Straße und der Ostseeallee verboten. Ebenso gilt das Verbot für den Hermann-Löns-Weg vom Wald bis zur Hafenstraße und für die Poststraße im Bereich zwischen Hermannstraße und Hermann-Häcker-Straße.

Wer in den erlaubten Bereichen Plakate aufhängt, muss sich an klare Regeln halten. Plakate dürfen nicht an Kreuzungen, Einmündungen, vor Bahnübergteängen oder an Kurven stehen. Sie dürfen nicht in den Weg ragen oder mit Verkehrszeichen verwechselt werden. Zudem ist es verboten, Bäume oder Schilder mit Nägeln oder Schrauben zu beschädigen. Am Wahltag selbst dürfen zudem im Umkreis von 100 Metern um die Turnhalle Ost (Schulweg 2) und das Schulzentrum (Neue Reihe 73 a) ab 8 Uhr keine Plakate hängen.

Die Stadt bietet als Ausgleich drei Grünflächen für Großflächenplakate an: einen Grünstreifen gegenüber der Schloßstraße 21 A, eine Wiese an der Kreuzung Pfarrweg/Achterstieg sowie eine Wiese nord-westlich der Kleingartenanlage Ost. Hierfür ist eine Abstimmung mit dem Ordnungsamt nötig.

In der heißen Phase, sechs Wochen vor der Wahl bis zwei Wochen danach, ist die Plakatwerbung kostenlos. Wer früher oder später wirbt, muss Gebühren zahlen und dies der Stadt schriftlich melden. Alle Plakate müssen spätestens zwei Wochen nach dem Wahltag entfernt sein.

Die Stadt toleriert keine verfassungsfeindlichen Symbole oder Beleidigungen auf den Plakaten. Wer gegen die Regeln verstößt oder Plakate nicht rechtzeitig entfernt, muss mit einem Zwangsgeld von 50 Euro pro Plakat rechnen. Die Stadt behält sich vor, falsch platzierte Werbung eigenständig zu entfernen.

Quelle: Kühlungsborn – zur Originalmeldung

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