Kreis Viersen: So wird Sperrmüll richtig entsorgt
In den Gemeinden Schwalmtal, Niederkrüchten und Tönisvorst (Kreis Viersen, Nordrhein-Westfalen) sorgt der Abfallbetrieb des Kreises (ABV) für die Abholung von Sperrmüll. Das sind Dinge aus dem Haushalt, die zu groß für die Tonne sind, wie zum Beispiel alte Möbel, Matratzen oder Lattenroste. Damit die Müllwerker die Sachen mitnehmen, gibt es klare Vorgaben: Einzelteile dürfen maximal zwei Meter lang sein. Verpackt werden dürfen die Gegenstände weder in Säcken noch in Kartons.
Christian Böker, der Chef vom ABV, ärgert sich über falsch bereitgestellten Müll. Oft landen nämlich Dinge bei der Sperrmüllabholung, die dort nicht hingehören. Das sieht nicht nur schlecht aus, sondern bremst die gesamte Abholung aus. Wer sich an die Regeln hält, hilft den Arbeitern und sorgt dafür, dass die Termine eingehalten werden.
Es gibt eine Liste von Dingen, die auf keinen Fall zum Sperrmüll gehören. Dazu zählen Restmüll, Verpackungen, Autoteile, Reifen und gefährliche Stoffe wie Batterien. Auch Bauabfälle wie Laminat, Parkett oder Teppichboden werden nicht mitgenommen. Besonders wichtig: Glas, wie etwa Spiegel oder Schranktüren mit Glas, dürfen aus Sicherheitsgründen nicht an die Straße gestellt werden. Diese müssen zum Wertstoffhof gebracht werden. Elektrogroßgeräte müssen zudem extra angemeldet werden.
Wer kleinere Sachen in Tüten oder Kartons hat, soll diese einfach in die Restmülltonne werfen. Ist die Tonne voll, kann man zusätzliche Müllsäcke kaufen. Wo diese verkauft werden, steht auf der Internetseite des ABV unter www.abfallbetrieb-kreis-viersen.de/uebermengen.
Für die Abholung ist eine Anmeldung Pflicht. Das geht online, per Telefon oder über die Abfall-App des Kreises. Pro Termin werden maximal drei Kubikmeter mitgenommen. Wer eine ganze Wohnung auflöst und mehr Müll hat, muss einen privaten Containerdienst beauftragen.
Beim Rausstellen gibt es ebenfalls Regeln: Der Müll darf erst am Vorabend oder am Abholtag bis spätestens 6 Uhr morgens raus. Er gehört auf den öffentlichen Gehweg oder einen markierten Platz, aber niemals auf das eigene Privatgrundstück. Dabei müssen Zufahrten und Wege frei bleiben. Zudem müssen Holzgegenstände getrennt vom restlichen Sperrmüll bereitgestellt werden, da das Holz separat verwertet wird.
Wer Sperrmüll ohne Anmeldung hinstellt, handelt illegal. Alles, was die Müllwerker nicht mitnehmen, muss vom Besitzer sofort wieder ordnungsgemäß entsorgt werden.
Alle weiteren Details stehen im Abfallkalender, in der App oder online unter www.abfallnavi.de/viersen/ sowie www.abfallbetrieb-kreis-viersen.de/sperrmuell.