Kreis Soest: Neue Bauordnung bringt digitale Anträge
Wer im Kreis Soest (Nordrhein-Westfalen) bauen oder umbauen will, bekommt ab dem 1. September 2026 leichter ans Ziel. Dann tritt die neue Bauordnung des Landes in Kraft. Das wichtigste Ziel ist, dass es weniger Papierkram gibt und die Genehmigungen schneller gehen.
Die größte Änderung betrifft die Art und Weise, wie man einen Bauantrag stellt. Das Ganze soll jetzt digital laufen und wird zum Regelfall. Wer also ein Projekt plant, kann seinen Antrag ab dem 1. September einfach online unter www.kreis-soest.de/bauantrag einreichen.
Auch beim Umbau im eigenen Haus gibt es Erleichterungen. Wer zum Beispiel das Dachgeschoss ausbauen will, um dort zu wohnen, oder Dachgauben anbauen möchte, braucht dafür künftig oft gar keine Genehmigung mehr. Das macht es für Hausbesitzer deutlich einfacher, ihren Wohnraum zu erweitern.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die sogenannte Genehmigungsfiktion. Das bedeutet: Wenn die Behörde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist über einen Antrag entscheidet, gilt die Baugenehmigung im Regelfall automatisch als erteilt. Die Bauherren müssen also nicht mehr endlos auf einen Bescheid warten.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest ist für fast das gesamte Gebiet zuständig. Eine Ausnahme gibt es jedoch für die Städte Lippstadt, Soest, Warstein und Werl. Diese Städte haben ihre eigenen Bauämter und regeln das dort selbst.