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Kreis Siegen-Wittgenstein: Strenges Trinkwasser-Sparverbot gilt ab sofort

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Wegen extrem niedriger Pegel in den Talsperren müssen die Menschen im Kreis Siegen-Wittgenstein beim Wasser sparen. Wer jetzt den Pool füllt oder das Auto wäscht, riskiert Ärger.

Seit Montag, dem 24. August 2026, gelten im gesamten Kreis Siegen-Wittgenstein (Nordrhein-Westfalen) strenge Regeln für den Wasserverbrauch. Der Kreisausschuss hat in einer Sondersitzung am letzten Freitag entschieden: Es gibt eine offizielle Sparverordnung. Grund dafür ist die extreme Trockenheit. Schon im letzten Jahr kam zu wenig Wasser in die Talsperren, und die Hitze seit Mai hat die Lage verschlimmert.

Die Lage ist ernst, denn fast 90 Prozent des Trinkwassers in der Region kommen aus den beiden Talsperren des Wasserverbands. Die Obernautalsperre ist nur noch zu 46 Prozent gefüllt, die Breitenbachtalsperre zu 57 Prozent. Wenn es so trocken bleibt, drohen bald Engpässe. Außerdem könnte die Wasserqualität schlechter werden, weil das Wasser in den Talsperren wärmer wird.

Das bedeutet für die Bewohner konkret: Private Pools und Badebecken dürfen nicht mehr befüllt werden. Auch Springbrunnen, Wasserspiele oder Rutschen müssen ausbleiben. Wer seinen Garten gießen will, darf keine Tonnen oder Behälter mit Trinkwasser füllen, um Hecken, Rasen oder Beete zu bewässern.

Auch beim Putzen muss gespart werden. Autos dürfen nicht mehr privat auf dem Grundstück gewaschen oder abgespritzt werden – außer in offiziellen Waschanlagen. Das Gleiche gilt für Terrassen, Wände, Dächer oder Solaranlagen. Wer hier den Hochdruckreiniger nutzt, verstößt gegen die Regeln. Sogar Baustellen dürfen ihre Wege nicht mehr befeuchten, um Staub zu vermeiden, es sei denn, es ist behördlich vorgeschrieben.

Es gibt aber ein paar Ausnahmen. Landwirte, Forstbetriebe und gewerbliche Gärtnereien dürfen weiter arbeiten. Auch Friedhöfe und ganz neue Pflanzen sind ausgenommen. Wer Gemüse, Salat oder Obst im eigenen Garten anbaut, darf diese Flächen gießen – allerdings nur zwischen 19 Uhr abends und 9 Uhr morgens und nur so viel wie unbedingt nötig.

Die Verordnung gilt vorerst bis zum 2. Oktober 2026. Ob die Regeln bis dahin gelockert werden, hängt davon ab, ob es endlich wieder ausreichend regnet.

Quelle: Erndtebrück – zur Originalmeldung

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