Kreis Kleve: Grundschulkinder bekommen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Ab dem 1. August 2026 ändert sich für viele Familien im Kreis Kleve (Nordrhein-Westfalen) der Alltag. Grundschulkinder haben dann einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz im offenen Ganztag. Das ist in einem neuen Gesetz zur Ganztagsförderung so festgelegt. Zuerst gilt das Recht für alle Kinder in der ersten Klasse. Bis zum Schuljahr 2029/2030 wird das Angebot dann Schritt für Schritt auf alle anderen Grundschuljahrgänge ausgeweitet.
Die Betreuung dauert an allen fünf Werktagen bis zu acht Stunden pro Tag. In dieser Zeit bekommen die Kinder nicht nur Mittagessen, sondern Hilfe bei den Hausaufgaben und verschiedene Förderangebote. Auch Sport, Kultur und Freizeitaktivitäten gehören dazu. Für Eltern soll das Ganze helfen, Job und Familie besser unter einen Hut zu bekommen.
Damit das System funktioniert, haben der Landrat und die Bürgermeister einer Vereinbarung zugestimmt. Die Umsetzung läuft nicht zentral über den Kreis, sondern direkt in den elf betroffenen Städten und Gemeinden. Das betrifft Bedburg-Hau, Issum, Kalkar, Kerken, Kranenburg, Rees, Rheurdt, Straelen, Uedem, Wachtendonk und Weeze. Der Kreis Kleve unterstützt die Orte zwar bei Themen wie dem Kinderschutz, aber die eigentliche Organisation bleibt vor Ort. Man will so die Strukturen nutzen, die es in den Gemeinden schon lange gibt.
Eltern, die einen Platz für ihr Kind wollen, müssen nicht zum Landratsamt. Sie können sich direkt an die zuständige Gemeinde oder an die Schule ihres Kindes wenden. Dort erfahren sie auch alles über die Anmeldung, welche Beiträge sie zahlen müssen und was genau vor Ort angeboten wird. Die Betreuung kann entweder direkt in einer Ganztagsschule oder in anderen Betreuungsangeboten stattfinden.