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Kreis Höxter: Drogen, Alkohol und Warnungen bei Großkontrolle

Die Polizei hat im Kreis Höxter eine große Verkehrsüberwachung durchgeführt. Dabei flogen nicht nur viele Raser auf, sondern auch Fahrer unter Drogen und Alkohol.

Am Mittwoch, den 26. August, war die Polizei im Kreis Höxter (Nordrhein-Westfalen) massiv auf den Straßen unterwegs. Mit Streifenwagen, Motorrädern und einem Radarwagen kontrollierten die Beamten an verschiedenen Stellen die Autos. Im Fokus standen vor allem die Geschwindigkeit und die Frage, ob die Fahrer überhaupt tüchtig genug für den Straßenverkehr waren. Insgesamt fanden die Polizisten 78 Verstöße. Allein 53 Fahrer waren zu schnell unterwegs. Ein besonders dreister Raser wurde auf der B7 bei Carlsberg erwischt: Er raste mit mehr als 50 km/h über dem Limit von 70 km/h.

Auf der B252 bei Peckelsheim kam es dann zu zwei weiteren Entdeckungen. Die Beamten hielten zwei Sprinter an. Bei den Fahrern, einem 39-Jährigen und einem 29-Jährigen, bestand der Verdacht, dass sie Drogen genommen hatten. Die Polizei ließ bei beiden Blutproben nehmen und leitete die entsprechenden Verfahren ein.

Ein Lkw-Fahrer hatte ein ganz anderes Problem: Er besaß gar keinen gültigen Führerschein. Gegen ihn und den Besitzer des Lastwagens wurde Anzeige erstattet.

Besonders kurios lief es auf der B241 bei Beverungen-Roggenthal zu. Ein 58-jähriger Mann aus Natzungen war mit einem Ford Transit und einem Anhänger unterwegs. Er wollte andere Autofahrer vor der Polizeikontrolle warnen und hupte mit dem Licht. Dabei warnte er sogar einen entgegenkommenden Motorradfahrer, ohne zu merken, dass dieser selbst zur Polizei gehörte. Als die Beamten den Mann dann kontrollierten, stellte sich heraus, dass er betrunken war. Der Test ergab über einen Promille. Der Mann durfte nicht weiterfahren, und die Polizei ließ auch hier eine Blutprobe nehmen.

Die Polizei hat angekündigt, dass es auch in Zukunft solche gezielten Kontrollen geben wird. So wollen die Beamten die Sicherheit auf den Straßen erhöhen und zeigen, dass Raser sowie Fahrer unter Alkohol oder Drogen nicht durchkommen.

Ob und inwieweit sich die Verdächtigen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Kreispolizeibehörde Höxter – zur Originalmeldung

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