Krefeld und Viersen: Betrunkener Fahrer verursacht zwei Unfälle
Am Montagabend gegen 22:45 Uhr passierte in Krefeld (Nordrhein-Westfalen) an der Ecke Jägerstraße und Prinz-Ferdinand-Straße der erste Vorfall. Ein Fahrer rammte dort ein Auto, das rechts am Fahrbahnrand geparkt war. Danach gab er Gas und floh in Richtung Blumentalstraße. Ein Zeuge beobachtete die Flucht und bemerkte, dass der Unbekannte einen schwarzen Ballon in der Hand hielt.
Nur wenige Minuten später, gegen 23 Uhr, gab es einen zweiten Unfall in Viersen (Nordrhein-Westfalen). An der Kreuzung Kölnische Straße und Bachstraße fuhr ein Wagen auf ein Auto auf, das an der roten Ampel stand. Der Fahrer des anderen Wagens, ein 40-Jähriger aus Viersen, wollte gerade in die Bachstraße abbiegen. Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Zeugen hatten zuvor gesehen, dass das Auto in Schlangenlinien über die Straße gefahren war.
Am Steuer saß ein 30-jähriger Mann aus Viersen. Mit im Wagen waren eine Frau und ein erst drei Jahre altes Kind. Ein weiterer Beifahrer sprang aus dem Auto und floh zu Fuß vom Unfallort.
Als die Polizei den Wagen durchsuchte, fanden die Beamten zwei Kartuschen Lachgas, einen schwarzen Luftballon und eine größere Summe Bargeld. Das Auto war an mehreren Stellen beschädigt. Wegen der Personenbeschreibung und der Spuren am Wagen vermuten die Ermittler, dass der Mann auch den Unfall in Krefeld verursacht hat.
Der Fahrer hatte wohl getrunken. Ein Test ergab 0,72 Promille Alkohol in seinem Blut. Zudem war ein Drogen-Test auf Kokain positiv. Der Mann besaß zudem keinen gültigen Führerschein. Die Polizei nahm das Auto, das Geld und zwei Handys sicher. Auf der Wache wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen.
Jetzt drohen dem Mann mehrere Strafanzeigen. Es geht um das Fahren ohne Führerschein, die Unfallflucht und die Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol und Drogen. Da ein kleines Kind im Auto saß, hat die Polizei zudem den Bericht an das Jugendamt geschickt.
Das Kriminalkommissariat und das Verkehrskommissariat der Polizei Viersen ermitteln weiter. Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.