Krefeld: Große Hunde müssen bei Stadt gemeldet werden
Hundehalter in Krefeld (Nordrhein-Westfalen) sollten ihre Unterlagen prüfen. Die Stadt erinnert daran, dass sogenannte große Hunde offiziell angemeldet werden müssen. Das ist im Landeshundegesetz von Nordrhein-Westfalen so festgelegt.
Als großer Hund gilt jedes Tier, das ausgewachsen mindestens 40 Zentimeter hoch ist oder mindestens 20 Kilogramm wiegt. Dabei spielt die Rasse keine Rolle. Bekannte Hunde wie Labrador, Golden Retriever oder Deutsche Schäferhunde fallen unter diese Regelung.
Viele Halter machen hier einen Fehler: Die Anmeldung für die Hundesteuer reicht nicht aus. Die Steuer dient nur dazu, das Geld einzutreiben. Die Meldung bei der Ordnungsbehörde ist ein separater Vorgang und gesetzlich vorgeschrieben.
Neben der Anmeldung gibt es weitere Pflichten. Die Halter müssen nachweisen, dass sie die nötige Sachkunde haben. Außerdem ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung Pflicht. Der Hund muss zudem mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. In manchen Fällen will die Stadt auch prüfen, ob der Halter zuverlässig ist.
Die Anmeldung kann einfach online über das Serviceportal der Stadt unter https://service.krefeld.de/hundehaltung erledigt werden. Dort können alle Daten und Nachweise digital hochgeladen werden. Die Behörde prüft dann, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer den Hund nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann teuer werden, da die Stadt solche Verstöße mit Geldbußen bestraft. Wer Fragen zum Ablauf hat, kann den Fachbereich Sicherheit und Ordnung per E-Mail unter [email protected] erreichen.
Quelle: Krefeld – zur Originalmeldung