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Krankenkasse zahlt keine Telemedizin-Behandlung aus Brasilien

Eine Frau wollte die Kosten für Ärzte in Brasilien von ihrer Versicherung übernehmen lassen. Das Landessozialgericht in Celle hat nun entschieden, dass sie auf dem Geld sitzen bleibt.

Im Herbst 2023 wurde bei einer 45-jährigen Frau in Brasilien Lepra diagnostiziert. Daraufhin wollte sie, dass ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Medikamente, die Reise und eine telemedizinische Behandlung durch brasilianische Ärzte übernimmt. Die Versicherung weigerte sich jedoch. Ihr Argument: Es gibt keine Abkommen mit Brasilien und in Deutschland gäbe es gute Tropeninstitute, die die Frau behandeln könnten.

Zuerst gab es einen Rechtsstreit vor dem Sozialgericht. Im April 2026 entschied das Gericht zunächst, dass die Kasse zumindest die Kosten für eine telemedizinische Beurteilung durch die brasilianischen Ärzte vorläufig zahlen müsse. Die Kosten seien gering und die Einschätzung wichtig für die weiteren Ärzte in Deutschland.

Doch die Krankenkasse wehrte sich gegen dieses Urteil und ging in Beschwerde. Nun hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Celle) die Entscheidung aufgehoben. Die Versicherung muss die Kosten also doch nicht übernehmen.

Das Gericht begründete das Urteil damit, dass Behandlungen normalerweise nur im Leistungskatalog der deutschen Krankenkassen abgedeckt sind. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine Behandlung absolut nicht in Europa möglich wäre. Das sei hier nicht der Fall. Zudem sei die Lepra-Erkrankung gar nicht sicher bewiesen, da weder ein Tropeninstitut noch ein Bundeswehrkrankenhaus die Diagnose bestätigt haben. Es gebe keinen Notfall, der einen Griff nach medizinischer Hilfe in Brasilien zwingend nötig gemacht hätte.

Ob und inwieweit die Versicherte in einem Hauptverfahren noch Erfolg hat, bleibt abzuwarten. Die Ermittlungen bzw. die rechtliche Prüfung dauern an.

Quelle: Landesportal Niedersachsen – zur Originalmeldung

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