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Konstanz und Singen: Bundespolizei fasst drei Gestellte

Bei Kontrollen in Zügen und in der Stadt hat die Bundespolizei drei Männer aufgegriffen. Zwei konnten ihre Schulden sofort bezahlen, einer landete im Gefängnis.

Am Samstagvormittag kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen deutschen Mann in einem Zug, der von der Schweiz nach Singen (Baden-Württemberg) fuhr. Bei der Einreise kam die Überraschung: Gegen den 28-Jährigen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn vor. Er hatte eine Geldstrafe des Amtsgerichts Vaihingen an der Enz vom April 2025 nicht bezahlt. Der Grund für das Urteil war, dass er ohne Führerschein Auto gefahren war. Da der Mann das Geld vor Ort nicht aufbringen konnte, brachten ihn die Polizisten direkt in die Justizvollzugsanstalt Konstanz. Dort muss er nun eine 12-tägige Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.

Nur wenige Stunden später gab es einen weiteren Treffer in Konstanz (Baden-Württemberg). In der Reichenaustraße kontrollierten die Beamten einen 31-jährigen Deutschen. Auch hier gab es einen offenen Haftbefehl, diesmal von der Staatsanwaltschaft Berlin. Der Mann hatte eine Geldstrafe des Amtsgerichts Tiergarten wegen Computerbetrugs nicht bezahlt. Diesmal ging es glimpflicher aus: Der Verdächtige zahlte die offenen 1.500 Euro sofort vor Ort. Damit entging er dem Gefängnis und durfte seine Reise fortsetzen.

Fast zeitgleich passierte ein ähnlicher Vorfall im Intercity IC 488 auf der Strecke von Zürich nach Singen. Bei der Einreise kontrollierte die Polizei einen 24-jährigen Deutschen. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth suchte nach ihm, weil er eine Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen aus dem Juli 2024 nicht bezahlt hatte. Auch dieser Mann konnte die Situation retten, indem er die geforderten 1.150 Euro direkt bezahlte. Nachdem die Formalitäten erledigt waren, durfte auch er weiterfahren.

Ob und inwieweit sich die Männer in anderen Punkten strafbar gemacht haben, ist nicht bekannt. Die Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaften sind mit der Vollstreckung der Strafbefehle abgeschlossen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz – zur Originalmeldung

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