Kommunalwahl in Neuental am 15. März 2026
Am Sonntag, den 15. März 2026, steht in Neuental (Schwalm-Eder-Kreis, Hessen) die Kommunalwahl an. Die Wahlurnen sind an diesem Tag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Es gibt insgesamt acht Wahlbezirke mit jeweils einem eigenen Wahllokal. Wer dort seine Stimme abgeben will, muss seinen Personalausweis oder ein anderes amtliches Dokument dabei haben.
Wer nicht persönlich ins Wahllokal gehen kann oder möchte, kann die Briefwahl nutzen. Die Unterlagen dafür können ab dem 2. Februar 2026 beantragt werden. Das geht ganz einfach online über das Internet oder per Post mit dem Formular, das auf der Wahlbenachrichtigung steht. Auch ein formloser Brief oder eine E-Mail reichen aus. Wichtig ist dabei, dass Name, Geburtsdatum und die komplette Adresse angegeben werden. Am Telefon kann man die Briefwahl nicht beantragen.
Alternativ können die Unterlagen direkt im Rathaus in den Zimmern 1 und 2 abgeholt werden. Wer die Papiere für jemand anderen abholt, braucht eine schriftliche Vollmacht. Eine Person darf maximal für vier andere Leute die Unterlagen mitnehmen. Das Briefwahlbüro im Rathaus hat montags, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Dienstags bleibt es zu.
Die Frist für die Briefwahlanträge endet am Freitag vor der Wahl um 18:00 Uhr. Nur wer plötzlich schwer erkrankt ist, kann danach noch bis zum Wahlsonntag um 15:00 Uhr einen Wahlschein bekommen. Wer per Post wählt, sollte rechtzeitig abschicken, damit der Brief bis Sonntag 18:00 Uhr im Wahlamt ankommt.
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 22. Februar 2026 verschickt. Wer bis dahin keinen Brief erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich beim Wahlamt melden. Vom 23. bis zum 27. Februar 2026 kann man zudem im Wahlamt einsehen, wer im Wählerverzeichnis steht, und gegebenenfalls Einspruch einlegen.
Quelle: Neuental – zur Originalmeldung