Köngernheim: Wasserentnahme aus Gewässern bis September verboten
In Köngernheim (Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz) und dem restlichen Kreis ist das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern untersagt. Das Verbot gilt für Bäche, Gräben, Flüsse, Teiche und Seen. Die Regelung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und bleibt bis zum 30. September 2026 bestehen.
Das Verbot betrifft alle Menschen, die Wasser aus diesen Quellen holen wollen. Das gilt auch für die Eigentümer der Grundstücke, an denen die Gewässer liegen, sowie für die Anlieger. Nur die Feuerwehr darf weiterhin Wasser entnehmen, wenn es brennt.
Grund für die harte Maßnahme ist die anhaltende Trockenheit. Es hat seit Wochen oder sogar Monaten zu wenig geregnet, weshalb die Wasserstände in den Gewässern extrem niedrig sind. Wenn jetzt noch unkontrolliert Wasser entnommen wird, verschlechtert sich die Situation weiter. Das gefährdet die Wasserqualität und schadet Tieren und Pflanzen in der Natur.
Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit hohen Strafen rechnen. Die Behörden können Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen. Ausgenommen von dem Verbot sind nur Menschen, die bereits eine offizielle Erlaubnis oder Bewilligung für die Wassernutzung haben. In diesen Fällen gelten die Einschränkungen, die bereits in den jeweiligen Bescheiden stehen.
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat die sofortige Vollziehung angeordnet. Das bedeutet, dass ein Widerspruch gegen die Entscheidung die Regelung nicht stoppt.