Köln: Bundespolizei warnt vor gefährlichen Mutproben auf Gleisen
In der vergangenen Woche passierte es in Köln (Nordrhein-Westfalen) immer häufiger: Menschen legten Steine oder andere Gegenstände direkt in den Gleisbereich. Da nun die Sommerferien beginnen, schlägt die Bundespolizei deshalb erneut Alarm. Solche Aktionen sind keine harmlosen Streiche, sondern lebensgefährlich.
Die Beamten erklären, dass Züge Hindernissen nicht ausweichen können. Zudem brauchen sie einen sehr langen Weg, um zum Stehen zu kommen. Besonders tückisch ist, dass elektrisch betriebene Züge fast lautlos sind. Wenn ein Zug mit über 200 Stundenkilometern fährt, hört man ihn oft erst, wenn er bereits an einem vorbeifährt.
Auch Kopfhörer können zur Todesfalle werden. Wer Musik hört und die Welt um sich herum ausblendet, bemerkt die Gefahr oft zu spät. Die Polizei warnt zudem vor Selfies auf den Schienen oder dem Klettern auf abgestellte Waggons. Die Oberleitungen stehen unter Strom. Schon wenn man weniger als drei Meter Abstand hat, kann der Strom in den Körper springen. Das ist tödlich.
Wer Zeit sparen will und die Gleise als Abkürzung nutzt, geht ein riesiges Risiko ein. Ein Zug, der 100 Stundenkilometer fährt, legt pro Sekunde etwa 28 Meter zurück. Der Bremsweg beträgt in diesem Fall ungefähr einen Kilometer. Selbst wenn der Fahrer die Person sieht, ist es meistens schon zu spät. Auch in der Nähe der Gleise ist Vorsicht geboten, da die Luftströmungen einen Sog erzeugen, der Menschen mitreißen kann.
Neben der Lebensgefahr drohen harte Strafen. Wer Bahnanlagen ohne Erlaubnis betritt, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Wenn dadurch der Zugverkehr gefährdet wird, können sogar bis zu zehn Jahre Gefängnis drohen. Die Bundespolizei betont, dass sie solche Verstöße konsequent verfolgt.
Die Beamten raten deshalb: Gleise nur an Übergängen überqueren, auf dem Bahnsteig hinter der weißen Linie bleiben und nur erlaubte Bereiche betreten. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Bundespolizei.
Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin – zur Originalmeldung