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Köln: Baby und Mutter am Flughafen gestoppt

Eine 18-Jährige wollte mit ihrem Säugling nach Griechenland fliegen. Doch am Flughafen Köln Bonn kam die Reise für die junge Frau abrupt zu Ende.

Am späten Nachmittag des 6. August wollte eine junge Syrerin vom Flughafen Köln Bonn (Nordrhein-Westfalen) nach Thessaloniki fliegen. Sie reiste alleine mit ihrem acht Monate alten Kind. Das Flugticket hatte sie wohl von einer Freundin bekommen. Doch bei der Kontrolle kam es zu Problemen: Die 18-Jährige besaß weder für sich noch für das Baby einen gültigen Reisepass. Auch ein Visum oder ein Aufenthaltstitel fehlten.

Die Beamten der Bundespolizei nahmen die Frau mit auf die Wache. Dort wurde es schwierig. Trotz eines Dolmetschers für Arabisch konnte die junge Frau kaum klare Antworten geben. Sie wirkte verwirrt. Sie erzählte, dass sie mit dem Zug aus Belgien eingereist sei, um Verwandte und den Vater ihres Kindes in Deutschland zu besuchen. Wo genau der Vater wohnt oder wie lange sie schon im Land ist, konnte sie jedoch nicht sagen.

Die Polizei versuchte, den Vater des Kindes oder die besagte Freundin zu erreichen. Das klappte nicht. Der Vater ist bereits polizeibekannt und vorbestraft. Nur die Tante und der Onkel der Frau, die in Essen wohnen, ließen sich kontaktieren.

Besorgniserregend war die Situation für das Baby. Die Mutter hatte kaum Bargeld dabei und keine elektronischen Zahlungsmittel. Zudem fehlten fast alles, was ein Säugling braucht: Es gab kaum Windeln, keine Hygieneartikel und nur wenig Kleidung. Da die junge Frau völlig handlungsunfähig schien, riefen die Polizisten das Kölner Jugendamt. Die Mitarbeiter des Amtes sahen ebenfalls eine Gefahr für das Kind. Gegen 22 Uhr nahm das Jugendamt das Baby in Obhut, um das Kind und die Mutter zu schützen. Die 18-Jährige konnte die Wache schließlich gemeinsam mit ihren Verwandten verlassen.

Solche Fälle sind am Flughafen nicht völlig unbekannt, auch wenn diese Situation extrem war. Nur wenige Stunden später, in den frühen Morgenstunden des 7. August, hielt die Bundespolizei eine Ägypterin mit ihren zwei deutschen Kindern im Alter von 10 und 12 Jahren auf. Die Familie kam aus Izmir. Der Vater hatte die Kinder als vermisst gemeldet, weshalb sie zur Ingewahrsamnahme ausgeschrieben waren. Nach einem Gespräch vor Ort konnte die Familie gemeinsam nach Hause gehen.

Die Bundespolizei erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass bei Reisen mit Minderjährigen eine formlose Einverständniserklärung des anderen Elternteils sowie eine Ausweiskopie wichtig sind, um solche Probleme zu vermeiden.

Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin – zur Originalmeldung

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