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Koblenz und Winningen tauschen Land für Wein-Namen

Damit die Winzer ihre teuren Weine weiterhin unter dem bekannten Namen verkaufen dürfen, tauschen Koblenz und Winningen gegenseitig Flächen.

In Koblenz (Rheinland-Pfalz) und der Weinbaugemeinde Winningen wurde am Freitag ein ungewöhnlicher Deal besiegelt. Die beiden Orte tauschen gegenseitig Landflächen. Ein Teil der berühmten Weinlage Röttgen, der bisher zum Koblenzer Stadtteil Güls gehörte, wechselt nun zu Winningen. Als Ausgleich bekommt Koblenz eine gleich große landwirtschaftliche Fläche in Winningen, in der Nähe von Güls-Bisholder.

Der Grund für diesen Tausch ist eine neue Regelung beim Weinbezeichnungsrecht. Ab dem Jahrgang 2026 müssen 85 Prozent der Trauben einer Lage aus derselben Gemeinde kommen, wenn man den Namen der Lage auf dem Etikett nutzen will. Da die Rebflächen der Lage Röttgen mit etwa 5,5 Hektar auf Koblenzer Boden liegen, hätten die Winzer ein Problem bekommen. Sie wollten ihren Wein weiterhin als „Winninger Röttgen“ verkaufen, weil dieser Name weltweit bekannt ist und die Weine dadurch deutlich höhere Preise erzielen.

Ohne den Tausch hätten die Winzer bei den Weinen vom Koblenzer Gebiet Preisabschläge hinnehmen müssen. Im schlimmsten Fall hätten die Rebflächen sogar brachgelegt werden können, weil sich der Aufwand in den Steillagen ohne den Namen nicht mehr gelohnt hätte.

Der Weg zu diesem Vertrag war aufwendig. Zuerst regte Walter Clüsserath vom Weinbauverband Mosel den Tausch an. Dann mussten der Koblenzer Stadtrat und der Winninger Gemeinderat zustimmen. Da sich durch den Tausch auch die Grenzen des Landkreises Mayen-Koblenz und der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel verschieben, mussten auch dort die Gremien ihr Okay geben. Am Freitag unterschrieben schließlich Oberbürgermeister David Langner, Ortsbürgermeister Achim Reick, Landrat Marko Boos und Bürgermeisterin Kathrin Laymann das Dokument.

Für die privaten Grundstücksbesitzer ändert sich nichts an ihren Eigentumsrechten. Auch entstehen für sie keine Kosten. Die Gemeinden tauschen lediglich Flächen, die ihnen selbst gehören, weshalb der Tausch wertneutral ist.

Jetzt muss nur noch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier den Deal genehmigen. Die Behörde prüft, ob der Tausch dem Gemeinwohl dient. Als Argument wird die Rettung der Weinkulturlandschaft und die wirtschaftliche Existenz der Winzer angeführt. Wenn die Genehmigung da ist und die Änderung im Staatsanzeiger veröffentlicht wurde, werden die Grundbücher angepasst. Die Winzer sind erleichtert, dass alles bis zur Ernte 2026 erledigt sein wird.

Quelle: Koblenz – zur Originalmeldung

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