Klettgau: Strenges Feuerverbot wegen hoher Waldbrandgefahr
Im Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) ist es momentan gefährlich, Feuer im Freien zu machen. Weil es kaum geregnet hat und zudem ein starker Wind weht, warnen die Behörden vor Waldbränden. Deshalb hat das Landratsamt ein striktes Feuerverbot ausgesprochen, das bis auf Weiteres gilt.
Das Verbot betrifft den gesamten Landkreis. Es ist verboten, im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald Feuer zu entfachen. Das gilt für jede Art von Feuer. Wer also mit einem Gasgrill, einem Einweggrill oder einem Lotusgrill in die Natur geht, riskiert Ärger. Selbst offizielle Grillplätze und eingerichtete Feuerstellen dürfen nicht benutzt werden.
Zusätzlich gibt es einen wichtigen Hinweis zu Glasscherben. Wer Flaschen oder Gläser im Wald liegen lässt, kann indirekt ein Feuer auslösen, da die Scherben wie eine Lupe wirken und die Sonne bündeln.
Neben dem aktuellen Verbot gibt es in Baden-Württemberg eine allgemeine Regel: Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober ist das Rauchen im Wald grundsätzlich verboten.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Je nach Schwere des Verstoßes handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder sogar um eine Straftat. Weitere Details zur Polizeiverordnung vom 22. Juli 2026 finden Interessierte auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung