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Kinder aus Gleisweiler kommen in Kita Roschbach

Ab August 2027 ändern sich die Kita-Regelungen für Kinder aus Gleisweiler. Sie sollen künftig in die Einrichtung in Roschbach gehen.

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Südliche Weinstraße (Rheinland-Pfalz) hat eine wichtige Entscheidung getroffen. Die Gemeinden Roschbach, Flemlingen und Gleisweiler bilden ab dem Kindergartenjahr 2027/28 einen gemeinsamen Bereich. Das bedeutet: Kinder aus Gleisweiler sollen dann in der Kita in Roschbach betreut werden.

Damit das klappt, gibt es eine Bedingung. Die Kita in Roschbach muss bis zum Start im August 2027 erweitert werden. Sie soll dann bis zu 75 Plätze bieten, damit alle Kinder ihren Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung haben.

Für viele Familien ändert sich erst einmal nichts. Kinder aus Gleisweiler, die momentan in die Kita in Frankweiler gehen, dürfen dort bleiben, bis sie in die Schule kommen. Nur die Kinder, die ab dem 1. August 2027 neu aufgenommen werden, kommen nach Roschbach. Es gibt aber Ausnahmen: Wenn zum Beispiel schon ein Geschwisterkind in Frankweiler ist, wird versucht, auch das zweite Kind dort unterzubringen. Da es in Frankweiler aber nicht genug Plätze für eine durchgängige Betreuung gibt, spielt der gewünschte Betreuungszeitraum eine große Rolle bei der Planung.

Ein wichtiger Punkt ist der Weg zur Kita. Wenn mindestens fünf Kinder aus einem Ort in eine Kita in einem anderen Ort gehen und die Eltern das wollen, organisiert und bezahlt der Landkreis einen Bus. Das gilt auch für den Weg von Gleisweiler nach Roschbach. Wer sein Kind selbst mit dem Auto fährt, kann einen Kostenersatz beantragen. Der Landkreis erstattet dann den Betrag eines Deutschlandtickets, was aktuell 63 Euro im Monat sind.

Georg Kern, der für das Jugendamt zuständig ist, erklärte, dass die Gemeinderäte selbst festlegen, wie die Betreuung vor Ort aussehen soll. Das Jugendamt setzt diese Wünsche dann in einem Plan um. Jugendamtsleiterin Hannelore Schlageter betonte, dass die Verantwortung für die Kitas zwischen Gemeinden, Trägern und Ämtern aufgeteilt ist und jeder seinen Teil beitragen muss.

Quelle: Landkreis Südliche Weinstraße – zur Originalmeldung

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