Kiel: Polizei setzt Elektro-Schocker gegen Angreifer ein
Am Freitagabend gegen 18 Uhr kontrollierten zwei Polizisten am Bahnhofsvorplatz in Kiel (Schleswig-Holstein) einen jungen Mann. Die Beamten forderten ihn auf, seinen Ausweis zu zeigen. Der Jugendliche behauptete erst, er müsse das Dokument suchen, doch dann rannte er plötzlich weg, um der Kontrolle zu entkommen.
Die Polizisten konnten den 17-jährigen Syrer in der Kaistraße einholen. Dabei wurde es schnell gewalttätig. Der Jugendliche schlug einem 50-jährigen Beamten mit der Faust ins Gesicht. Kurz darauf griff er auch den zweiten Polizisten, einen 34-Jährigen, mit Schlägen und Tritten an. Die Beamten konnten den Angreifer nicht mit bloßen Händen stoppen. Erst als sie einen Distanzelektroimpulsgerät (DEIG) einsetzten und den Schocker abfeuerten, konnten sie ihn festnehmen. Beide Polizisten mussten danach im Krankenhaus behandelt werden.
Bei der Durchsuchung fanden die Beamten verschiedene Drogen bei dem Jugendlichen. Es waren Marihuana, Haschisch, Kokain und verschiedene Tabletten dabei.
Während der Festnahme mischten sich andere Leute aus der Drogen- und Trinkerszene ein und versuchten, die Arbeit der Polizei zu stören. Deshalb wurden weitere Kräfte an den Ort gerufen. In diesem Chaos griff eine 19-jährige Deutsche in den Einsatz ein. Sie schlug, trat und kratzte eine 29-jährige Polizistin der Landespolizei sowie einen 21-jährigen Beamten der Bundespolizei. Die Polizistin verletzte sich am Sprunggelenk und konnte ihren Dienst nicht mehr beenden. Sie ließ sich ärztlich behandeln. Der Beamte der Bundespolizei erlitt leichte Verletzungen, konnte aber weiterarbeiten.
Die junge Frau wurde nach den Maßnahmen wieder freigelassen, erhielt aber einen Platzverweis. Gegen beide Verdächtigen wurden Strafanzeigen geschrieben. Der Jugendliche muss sich nun wegen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand und wegen des Handels mit Betäubungsmitteln verantworten.
Ob und inwieweit sich die Verdächtigen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.